Informationsbroschüre des Standesamtes Quedlinburg

17 Und das können Sie auch bei uns erledigen Auszug aus dem Gebührentarif des Landes Sachsen-Anhalt, Stand Januar 2020 • Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde 10,00 Euro • für jede weitere im selben Arbeitsgang hergestellte Urkunde 5,00 Euro • Suchen eines Eintrages 20,00 bis 70,00 Euro • Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht 40,00 Euro • Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 90,00 Euro • Erteilung eines Geburtsscheines 10,00 Euro • Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsbüchern 5,00 Euro • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften 30,00 Euro Namenserklärungen Ferner beurkunden wir Erklärungen, die den Namen einer Per- son betreffen. Wenn Sie z. B. nach einer Eheauflösung Ihren alten Namen wieder annehmen wollen, so erklären Sie dies beim Standesamt. Haben Sie anlässlich Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland), so können Sie dies bei uns nachholen. Wir bera- ten Sie darüber, ob durch diese Entscheidungen auch der Name Ihrer Kinder betroffen ist. Für diese Erklärungen ist eine Gebühr zu berechnen. Besondere Beurkundung Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, so kann die Eheschlie- ßung auf Antrag im Eheregister des Standesamtes beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich ein- fach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern und natürlich kostenlos. © Rene Schmidt – Fotolia

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