Radolfzeller Ratgeber für den Trauerfall

5 Ein Trauerfall ■■ Gewerbe abmelden ■■ Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ■■ Post umbestellen ■■ Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ■■ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ■■ Mitgliedschaften und Abonnements kündigen ■■ Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten ■■ Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen ■■ Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären ANZEIGE BEIM STANDESAMT Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzu­ zeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Das Standesamt Radolfzell im Rathaus, Marktplatz 2, ist wie folgt erreichbar: Montag bis Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Telefon: 07732 81162 oder E-Mail: standesamt@radolfzell.de Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. ERFORDERLICHE URKUNDEN FÜR DIE EINTRAGUNG IN DAS STERBEBUCH ■■ Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes ■■ bei mündlicher Anzeige des Todesfalles: der Personalausweis des Anzeigenden ■■ bei Verheirateten ein Auszug aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuchs vom Standesamt der Eheschließung. Das Eheregister beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. ■■ Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraft­ vermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die ent­ sprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Kanzlei bilidt + Partner | Höllstraße 1 - 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0) 77 32 - 802 34 56 | info@rechtsanwaelte-radolfzell.de Rechtsanwalt Robert Leidel hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Erbrecht. Gerne berät er Sie kompetent zur Gestaltung von Erbschaften, deren Abwicklung und allen Belangen rund ums Erbrecht. Überlassen Sie erbrechtliche Fragen nicht dem Zufall!

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