Radolfzeller Ratgeber für den Trauerfall

6 Bestattungsarten Bestattungsarten DIE BESTATTUNG Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille ver­ fasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Ein­ zelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Ver­ wandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängen­ den Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofs­ gebühren, ist die Friedhofsverwaltung beim Fachbereich Technische Betriebe der Stadtverwaltung Radolfzell. Wer jedoch beispielsweise Anregungen wünscht, wie ein Grabmal oder die Grabbefestigung gestaltet werden sollte, kann sich mit der Friedhofsverwaltung in Ver­ bindung setzen. Technische Betriebe der Stadt Radolfzell Friedhofsverwaltung Kapellenweg 100, 78315 Radolfzell Telefon: 07732 1698 oder E-Mail: verwaltung@waldfriedhof-radolfzell.de

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