Landkreis Rastatt Seniorenwegweiser

27 Bei Fragen können Sie sich auch direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) wenden. 3.2 Vollmacht und Betreuungsverfügung Niemand ist vor einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall sicher und der hierdurch möglicherweise eintretenden Situation, dass er evtl. seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Weit verbreitet ist auch der Irrglaube, dass Ehegatten oder Kinder in derartigen Fällen automatisch für ihren Partner oder Eltern wirksame Erklärungen abgeben können. Ein derartiges Vertretungsrecht gibt es nicht, weshalb im Zweifelsfall ein Betreuungsverfahren beim Betreuungsgericht eingeleitet werden muss. Dies kann vermieden werden, wenn man rechtzeitig einer Person seines Vertrauens – z. B. Ehegatten oder Kinder – eine Vollmacht erteilt oder eine sogenannte Betreuungsverfügung erstellt. Unser Tipp: Nähere Auskünfte und Vorsorgemappen mit Mustertexten zur Abfassung einer Vollmacht bzw. einer Betreuungsverfügung sind bei der Betreuungsbehörde im Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung des Landkreises erhältlich.  07222 381-2123, -2172, -2139 -2129 oder -2140. oder beim Kreisseniorenrat Rastatt e. V.  07223 8013643 Eine Vollmacht kann erteilt werden, solange jemand noch geschäftsfähig ist. Sie gilt auch noch, wenn Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist und kann, wenn dies ausdrücklich geregelt ist, auch über den Tod hinaus erteilt werden. Die Vollmacht sollte schriftlich abgefasst sein und kann Regelungsbefugnisse im Rahmen einer Gesundheitssorge, bei Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen ausdrücklich benennen. Die sicherste Form stellt eine notarielle Beurkundung dar. Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn man keine Vertrauensperson hat, der man eine Vollmacht erteilen kann oder aus bestimmten Gründen eine gerichtliche Kontrolle des rechtlichen Vertreters gewünscht wird. Hierbei legt man in einer Erklärung für das Amtsgericht fest, wer im Bedarfsfall als Betreuer*in bestellt werden soll. : Rechtsanwälte Dr. Weber & Dr. Beneke Kaiserstraße 30 · 76437 Rastatt Telefon 07222 / 32043 info@rechtsanwalt-rastatt.de www.rechtsanwalt-rastatt.de DR. WEBER & DR. BENEKE Rechtsanwälte Rastatt Dr. jur. Martin Weber Dr. jur. Bernhard Beneke Michael Weber Zwei Fachanwälte für Erbrecht beraten und begleiten Sie in Ihrer Vorsorge- und Nachlassplanung n Gestaltung von Testamenten n Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen n lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten und n Bestattungsvorsorge

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