Älter werden im Kreis Recklinghausen

Thema 4. Vertragsgestaltung Miet- und Betreuungsvertrag sollten separat abge- schlossen werden können und müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Dienstleistungs- anbieter müssen benannt und die Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen verbindlich in einem dem Vertrag zugehörigen Konzept geregelt sein. Ebenso muss eine eindeutige Zuordnung von Kosten und Leis- tungen erfolgen. Eine aktuelle Übersicht der Service Wohnen Angebote erhalten Sie kostenlos in den örtlichen Beratungs- und Infocentern Pflege (BIP) . Wohnberechtigungsschein Die altengerechten und barrierefreien Wohnungen sind häufig mit Mitteln des öffentlichen Wohnungs- baus mitfinanziert. Mittlerweile gibt es auch sehr viele privat angebotene barrierefreie Wohnungen. Wenn Sie in eine Wohnung ziehen möchten, die aus öffent- lichen Mitteln finanziert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung. Wohngeld Insbesondere diejenigen, die nur über ein geringes Ein- kommen verfügen, werden durch die Aufwendungen der Miete oft erheblich belastet. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Staat daher Wohngeld. Das Wohngeld unterscheidet zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Den Mietzuschuss können Sie als Mieter / -in einer Woh- nung erhalten. Den Lastenzuschuss können Sie als Eigentümer / -in eines Eigenheims oder einer Eigentums- wohnung erhalten, wenn Sie dort wohnen und dafür die Belastungen tragen. Die Gewährung von Miet- oder Lastenzuschuss ist von unterschiedlichen Faktoren wie Einkommen, Miethöhe, Anzahl der Familienangehörigen abhängig. Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare zum Wohngeld, sowie nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren/ Ermäßigung der Telefonkosten Neben dem Wohngeld gibt es noch weitere finanzielle Vergünstigungen, so können Sie z. B. aus finanziellen oder aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und eine Ermäßigung der laufenden Kosten für Ihr Telefon erhalten. Voraussetzung für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren aus finanziellen Gründen ist entweder der Erhalt von Leistungen nach dem SBG II (Arbeits­ losengeld II) oder von Sozialhilfe. Auch wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, be- steht ein Anspruch auf diese Leistung. Einkommensunabhängig kann die Gebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen z. B. gewährt werden, wenn der Haushaltsvorstand oder sein Ehegatte im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Zusatzvermerk „RF“ ist oder wenn ein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem Sozialhilferecht (SGB XII), dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Lastenaus- gleichsgesetz besteht. Über den Befreiungsantrag entscheidet die GEZ. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare und weitere Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Ge- bührenbefreiung mit dem Monat nach Eingang des Antrags bei der GEZ beginnt und eine rückwirkende Befreiung nicht zulässig ist. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 · 50829 Köln Service-Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale) Internet: www.rundfunkbeitrag.de Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Ermäßigung der Telefongebühren möglich. Die Ermäßigung ist direkt bei der Deutschen Telekom zu beantragen. Unter der Servicenummer 0800 3301000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kosten- freie Beratung. Antragsformulare erhalten Sie bei den Telekom-Servicestellen. Oder Sie können den Antrag von der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG (www.telekom.de) he runterladen. 20 WOHNEN IM ALTER Mehr als Hotel residenzhotel -recklinghausen.de

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