Älter werden im Kreis Recklinghausen

Für alle Menschen, die ab 1.1.2017 pflegebedürftig werden und erstmals einen Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherungen stellen, gilt das neue Begutachtungsverfahren. Für alle Menschen, deren Pflegebedürftigkeit bis Ende 2016 festgestellt wurde, galten einfache Übergangsregelungen. Wer ist pflegebedürftig? Wer sich selbst nicht mehr versorgen kann, braucht Hilfe. Diese besondere Situation, die jeden unabhängig vom Alter treffen kann, hatte der Gesetzgeber im Blick, als er die Pflegeversicherung einführte. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen Personen, die für mindestens sechs Monate körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche bedingte Belastungen oder An­ forderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird durch eine Gutachterin / einen Gutachter des Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) festgestellt. Dieser wird von der Pflegekasse beauftragt, wenn ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wurde. Pflegegrade Eine Pflegebedürftigkeit ist von dem Grad der Selbst- ständigkeit und der Fähigkeiten abhängig. Nach den Begutachtungsrichtlinien ist eine Person selbstständig, die eine Handlung bzw. Aktivität alleine, das heißt ohne Unterstützung durch andere Personen durchführen kann. Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten werden in den sechs Modulen in einer Begutachtung anhand von ver­ schiedenen Fragestellungen mit Punkten bewertet. Die Ergebnisse werden nach festgelegten Berechnungsregeln zusammengeführt. Eine Pflege- bedürftigkeit liegt vor, wenn der Gesamtpunktwert mindestens 12,5 Punkte beträgt. 23 DIE PFLEGEVERSICHERUNG „Der Mensch ist der Mittelpunkt unserer Arbeit. Er bestimmt mit seinen Wünschen und Bedürfnissen unser Handeln.“ Unser Angebot auf einen Blick · Großzügige freundliche Zimmer · Ansprechende Wellnessbäder · Liebevolle Betreuung und qualifizierte Pflege rund um die Uhr, für alle Pflegestufen · Ärztliche Versorgung · Betreuung und Pflege von Demenzkranken · Kurzzeitpflege · Umfassende Beratung von Angehörigen · Attraktives Freizeit- und Therapieangebot · Friseur und Fußpflege · Lichtdurchflutete Cafeteria · Gepflegte Gartenanlage · Haustiere nach Absprache willkommen · Eigene Küche und Wäscherei · NEU ab September 2019 – 42 barrierefreie Wohneinheiten Damit Sie sich bei uns richtig wohl fühlen, legen wir großen Wert auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Bei der Speiseplangestaltung werden Ihre Lieblingsgerichte selbstverständlich berücksichtigt. Fordern Sie unsere Informationen an oder vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin Brauckstr. 52 | 45968 Gladbeck Tel.: 0 2043 9210-0 | Fax: 0 2043 9210-255 Mail: info@seniorenzentrum-brauck.de | W eb: www.seniorenzentrum-brauck.de

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