Älter werden im Kreis Recklinghausen

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrich- tungen sind: • im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- und Blasenentleerung, • im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, • im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, • im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche oder das Beheizen der Wohnung. Pflege im häuslichen Bereich wird im Kreis Reckling- hausen von zahlreichen ambulanten Diensten privater Anbieter sowie von ambulanten Pflegediensten der Wohlfahrtsverbände angeboten. Die Dienste können ihre Leistungen sowohl mit den Krankenkassen als auch mit dem Sozialhilfeträger abrechnen. Die Höhe der Kosten für den ambulanten Pflegedienst hängt davon ab, welche Leistungen vom Pflege- dienst erbracht werden und wie häufig das geschieht. Pflegebedürftiger und Pflegedienst schließen einen Pflegevertrag, in dem die vereinbarten Leistungen, die der Pflegedienst erbringt, einzeln aufgeführt sind. Leistungen der Pflegekasse Ob und wie viel die Pflegekasse für die Pflege zahlt, hängt von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab und davon, wer die Pflege erbringt. Wenn eine Pflegeperson (zum Beispiel Angehöriger) den Pflegebedürftigen zuhause pflegt gewährt die Pfle- geversicherung ein Pflegegeld, das je nach Pflegegrad derzeit zwischen 316 und 901 Euro monatlich beträgt. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu. Ob und inwieweit es an die Pflegeperson weitergegeben wird, entscheidet der Pflegebedürftige selbst. Pflegegeld PG (Pflegegrad) Betrag 1 – 2 316 € 3 545 € 4 728 € 5 901 € Wird der Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt, können die so genannten Sach- leistungen in Anspruch genommen werden. Als Sachleistungen werden die Leistungen ambulanter Pflegedienste bezeichnet. Je nach Pflegegrad können Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste bis zu einem Wert zwischen 689 Euro bis 1.995 Euro monat- lich mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Pflegesachleistungen PG (Pflegegrad) Betrag 1 – 2 689 € 3 1.298 € 4 1.612 € 5 1.995 € BEI UNS SIND SIE IN GUTEN HÄNDEN 28 AMBULANTE PFLEGE Leistungen • nach SGBV • nach SGB XI • Demenzbetreuung •Verhinderungspflege • Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI • MedizinischeVersorgung • HauswirtschaftlicheVersorgung •Versorgung nach SGB XII • Betreuung von DemenzWG Kontakt Ambulanter Pflegedienst GEMEINSAM STARK Inhaber Heinrich Korfage Lange Str. 101 44579 Castrop-Rauxel Telefon: 02305 / 35 89 89 Telefax: 02305 / 35 81 83 www.pflegedienst-gemeinsam-stark.de info@pflegedienst-gemeinsam-stark.de

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