Älter werden im Kreis Recklinghausen

Kombinationsleistung Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Man spricht dann von Kombinationsleistung . Wird die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann gleichzeitig ein gemindertes Pflegegeld bean­ sprucht werden. Das Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. In welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Pflegebedürftige entscheiden. An diese Entschei- dung ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können auch 40 Prozent der Sachleistungen auch für anerkannte An- gebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, wenn in einem Monat keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden. Unter Umständen kann auch der Sozialhilfeträger die Leistungen der Pflegeversicherung aufstocken, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die erforderliche Pflege sicherzustellen. Die Leistungen des Sozialhilfeträgers sind jedoch einkommens- und vermögensabhängig. Beratungseinsätze Wenn für die häusliche Pflege nur das Pflegegeld be- ansprucht wird, somit also keine Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte erfolgt, muss der Pflegebe- dürftige regelmäßig so genannte Beratungseinsätze durch professionelle Pflegedienste abrufen. Bei Pflege­ grad 2 und 3 ist dies einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich erforderlich. Diese Beratungseinsätze dienen einerseits der Qualitäts­ sicherung der häuslichen Pflege, andererseits bieten sie den Pflegenden eine Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der Pflege, denn sie werden bei den Beratungseinsätzen von einer Pflegefachkraft um­ fassend beraten. Die Kosten für die Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung. Werden die Beratungseinsätze nicht abgefordert, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und diejenigen, die durch einen Pflegedienst gepflegt werden haben Anspruch halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. 29 AMBULANTE PFLEGE r* Pflege zu Hause Küffel GmbH • Stuckenbuschstr. 104 • 45659 Recklinghausen Fax: 02361 / 303 42 51 • recklinghausen@pflegezuhause.info • www.pflegezuhause.info Ihre Alternative zum Pflegeheim - vertrauen Sie auf Stiftung Warentes t* Sie suchen nach einer qualitativen und bezahlbaren Alter- native zum Pflegeheim? Ist Ihnen dabei die liebevolle 1 zu 1 Betreuung in der gewohnten Umgebung wichtig? Wir vermitteln Ihnen herzliche und qualifizierte Betreu- ungskräfte aus Osteuropa. Pflege zu Hause Küffel möchte Ihnen die Gewissheit geben, dass Sie mit uns kompetent und gut beraten sind, denn unsere Beratung und Kundenbetreu- ung beginnt oft da, wo die der meisten Mitbewerber endet. Als Stiftung Warentest Testsieger und bester Anbieter (Aus- gabe test 05/2017) garantieren wir Ihnen ein Höchstmaß an Qualität, 24/7 Erreichbarkeit und qualifizierte sowie per- sönliche Ansprechpartner, die sich stets um Ihre individuelle Betreuungssituation kümmern. Überzeugen Sie sich selbst und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch an. ▶ Goldstandard in der Seniorenbetreuung ▶ Kostengünstig und refinanzierbar ▶ Einfühlsame Rundumbetreuung ▶ Rechtssicherheit für alle Beteiligten ▶ Deutscher Partner ▶ Kein Pflegedienst Ihr Ansprechpartner Christoph Detharding Tel.: 02361 / 303 42 50 24-Stunden-Pflege für Ihre Liebsten Vertrauen auch Sie auf den Stiftung Warentest Testsieger* * ®

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