Älter werden im Kreis Recklinghausen

Pflegevertretung/Verhinderungspflege Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflege­ person besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung bis zu max. sechs Wochen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass vor der ersten Inanspruchnahme der Ver- hinderungspflege, der Pflegebedürftige bereits seit mindestens sechs Monaten in seiner häuslichen Um­ gebung gepflegt worden ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Ersatzpflegekraft bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr, sofern es sich bei der Ersatzpflegekraft nicht um einen nahen Angehörigen des Pflegebedürftigen handelt. Wird die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen des Pflegebedürftigen sichergestellt, beschränkt sich der Leistungsumfang grundsätzlich auf die Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Mit nahen Angehörigen sind Angehörige des Pflege- bedürftigen gemeint, die mit diesem bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Zusätzlich können den nahen Angehörigen er­ gänzend die notwendigen Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.612 Euro erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden © kzenon / Thinkstock 30 AMBULANTE PFLEGE ...hilft Kranken und Senioren zu Hause Ambulante Pflege GmbH Beatmungsintensive Pflege IK 460558388 Carmen Schwermer • Ambulante Pflege • Beratung zur Pflege und Pflegeversicherung • Intensivbeatmung / 24 Stunden Betreuung • Ständige Mitarbeiter-Weiterbildung • Angebot für pflegende Angehörige Schulstraße 45 • 44579 Castrop-Rauxel Telefon: 02305 / 80480 • Fax: 02305 / 80390 E-Mail: info@pflege-mit-herz-gmbh.de www.intensivbeatmung.de Westfalenstraße 2a GmbH

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