Älter werden im Kreis Recklinghausen

Die Pflegeversicherung zahlt den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden ein- zusetzen für qualitativgesicherte Entlastungsangebote der Pflegepersonen. Dazu zählt die Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- angebote und hauswirtschaftliche Unterstützung der Pflegedienste, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Verhinderungspflege. Dieser Betrag in Höhe von 125 Euro wird nicht aus­ gezahlt sondern gegen Einreichung von Rechnungen der anerkannten Angebote. Fragen Sie bei Ihrer Pflege- kasse oder beim BIP nach, wie Sie den Betrag sinnvoll nutzen können. ACHTUNG: der monatliche Betrag verfällt nicht, wenn Sie ihn mal nicht voll ausgeschöpft haben. Bis zum 31.06. des Folgejahres kann der nicht verbrauchte Betrag übertragen werden. Hilfsmittel Wenn im Alter Kraft und Beweglichkeit nachlassen, dann fallen einige alltägliche Aufgaben immer schwerer. Es gibt Hilfsmittel, die helfen den Alltag besser bewältigen zu können. Ambulanter P egedienst Gut beraten – richtig versorgt  Grundp ege  Behandlungsp ege  Verhinderungsp ege  Hauswirtscha liche Versorgung Debbingstraße 9  46286 Dorsten-Rhade Telefon (02866) 187082  Fax (02866) 1867260 Internet : haus-lebensquelle.de Es gibt medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Inhala- tionsapparat), Kommunikationshilfen (zum Beispiel Hör- und Sprechhilfen), orthopädische Hilfsmittel (zum BeispielProthese, Korsett) und Hilfsmittel im Bereich Pflege und Mobilität (zum Beispiel Rollator). Für Hilfsmittel benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung. Diese kann der behandelnde Arzt, zum Beispiel der Hausarzt, der Orthopäde oder der Neuro- loge ausstellen. Die Kostenübernahme wird dann von Ihrer Krankenkasse geprüft. Da sich die Menschen in ihrer Größe und Beeinträch- tigung unterscheiden, gibt es eine große Zahl an Hilfsmitteln, die an die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen und an die vorhandenen räumlichen Ge­ gebenheiten angepasst werden müssen. Sie sollten sich somit ein Hilfsmittel erst verordnen lassen, nachdem Sie umfassend informiert und beraten worden sind. Die Hilfsmittel müssen im Regelfall von Ihnen nicht selbst finanziert werden. Für manche Hilfsmittel sind Festbeträge festgesetzt. Überschreitet das gewünschte Hilfsmittel diesen Festbetrag, müssen die restlichen Kosten selbst getragen werden. In den meisten Fällen werden die technischen Hilfsmittel leihweise überlassen. Versicherte ab 18 Jahren müssen zu den Hilfsmitteln zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten eines Hilfsmittels, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro je Mittel. Pflegehilfsmittel Wenn Sie zuhause pflegen und der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel können in nicht unbeträchtlichem Ausmaß die Situation eines Kranken bzw. Pflegebedürftigen erleichtern. Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege erleichtern oder Be- schwerden lindern. Zu ihnen gehören technische Hilfen RUNDUM GUT BETREUT © Jupiterimages / Thinkstock 32 AMBULANTE PFLEGE

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