Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Leistungen der Pflegekasse Die Einordnung in den Pflegegrad ist entscheidend dafür, ob und in welcher Höhe die Leistung für Pflege durch die Pflegekasse erfolgt. Es gibt die private Pflege (durch eine angehörige Person oder Freunde), die zuhause erfolgt. Diese Leistung wird Pflegegeld genannt. Dieses Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person zur eigenen Verwendung gezahlt. Diese Leistung ist für den Ausgleich des Pflegeaufwandes gedacht, den die private Pflege mit sich bringt. Die Pflegeversicherung gewährt ein Pflegegeld, das je nach Pflegegrad derzeit zwischen 316 und 901 Euro monatlich beträgt. Pflegegeld PG (Pflegegrad) Betrag 1 – 2 316 Euro 3 545 Euro 4 728 Euro 5 901 Euro Wird der Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt, können die so genannten Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Als Sachleistungen werden die Leistungen ambulanter Pflegedienste bezeichnet. Je nach Pflegegrad können Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste bis zu einem Wert zwischen 689 Euro bis 1.995 Euro monatlich mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2022 werden die Pflegesachleistungen erhöht (siehe Tabelle). Pflegesachleistungen PG (Pflegegrad) Betrag ab dem 1. Januar 2022 1 – 2 724 Euro 3 1.363 Euro 4 1.693 Euro 5 2.095 Euro Kombinationsleistung Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Man spricht dann von Kombinationsleistung. Wird die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann gleichzeitig ein gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld verringert sich dabei um den Prozentsatz, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. In welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Pflegebedürftige entscheiden. An diese Entscheidung ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können auch 40 Prozent der Sachleistungen auch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, wenn in einem Monat keine Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden. Unter Umständen kann auch der Sozialhilfeträger die Leistungen der Pflegeversicherung aufstocken, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die erforderliche Pflege sicherzustellen. Die Leistungen des Sozialhilfeträgers sind jedoch einkommens- und vermögensabhängig. Die Beratungs- und Infocenter Pflege können Ihnen Hilfestellung bei der Errechnung von Kombinationsleistungen geben: zur Höhe der Sachleistungen und zum verbleibenden Pflegegeld. Pflegepauschbetrag 2021 Pflegende Angehörige können bei Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 einen Pflegepauschbetrag ansetzen. Die Beträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr stark erhöht und können schon ab einem Pflegegrad 2 angesetzt werden. Auch Menschen mit einer Behinderung können einen Pauschbetrag geltend machen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Steuerberatung auf. Beratungseinsätze Wenn die Pflege zuhause durch Ihre Angehörigen erfolgt und Sie keine Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen, sind sogenannte Beratungseinsätze durch anerkannte Pflegedienste notwendig (§ 37 SGB XI). Diese Beratungseinsätze müssen • bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr • bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Quartal erfolgen. Wenn Sie von einem professionellen Pflegedienst zuhause gepflegt (Pflegesachleistungen erhalten), 35 AMBULANTE PFLEGE

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