Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

ist diese Beratung einmal im Halbjahr in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch für Kombinationsleistungen. Pandemie: Fragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse nach, wie die Ausnahmen geregelt sind. Diese Beratungseinsätze haben mehrere Gründe. Es wird sichergestellt, dass Sie in guten Händen sind und die Qualität der privaten Pflege stimmt. Wenn sich Ihre Situation ändert und Sie benötigen mehr Unterstützung und Pflege, dokumentiert dies der Pflegedienst für die Pflegekasse. Mit der Dokumentation wird ein Antrag auf Pflegegrad-Erhöhung gestellt. Ihre Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst mit der erneuten Begutachtung. Auch wenn Sie privat gepflegt werden, muss dieser Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst erfolgen. Die Kosten für die Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung. Terminieren Sie die Beratungseinsätze mit einem anerkannten Pflegedienst. Falls dies nicht passiert, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar entziehen. Pflegevertretung/Verhinderungspflege Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung bis zu max. sechs Wochen pro Jahr. Vor der ersten Inanspruchnahme muss die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Die Pflegekasse übernimmt für die Ersatzpflegekraft bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr, sofern es sich bei der Ersatzpflegekraft nicht um einen nahen Angehörigen des Pflegebedürftigen handelt. Für die Ersatzpflege durch Verwandte wird der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes gemäß Pflegegrad anerkannt. Hiermit sind Angehörige des Pflegebedürftigen gemeint, die mit diesem bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Zusätzlich können den nahen Angehörigen ergänzend die notwendigen Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.612 Euro erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind. Dies sind z. B. nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall. 50 Prozent der Leistungen der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege mit eingesetzt werden (bis zu 806 Euro). Der in Anspruch genommene Betrag wird dann bei den Leistungen der Kurzzeitpflege angerechnet. Ab dem 1. Januar 2022 bleibt das so. Für die Verhinderungspflege können weiterhin nur 806 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genommen werden. Entlastungsbetrag Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Die Pflegeversicherung zahlt den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitativgesicherte Entlastungsangebote der Pflegepersonen. Dazu zählen die Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsangebote und hauswirtschaftliche Unterstützung der Pflegedienste, d. h. anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dieser Betrag in Höhe von 125 Euro wird nicht ausgezahlt sondern gegen Einreichung von Rechnungen der anerkannten Angebote. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim BIP nach, wie Sie den Betrag sinnvoll nutzen können. ACHTUNG: der monatliche Betrag verfällt nicht, wenn Sie ihn mal nicht voll ausgeschöpft haben. Bis zum 30. Juni des Folgejahres kann der nicht verbrauchte Betrag übertragen werden. Achtung: Während der Corona-Pandemie können nicht verbrauchte Beträge länger übertragen werden! Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse, welcher Betrag aufgelaufen ist. 36 AMBULANTE PFLEGE © Robert Kneschke / fotolia

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