Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Hilfsmittel Wenn im Alter Kraft und Beweglichkeit nachlassen, dann fallen einige alltägliche Aufgaben immer schwerer. Es gibt Hilfsmittel, die helfen den Alltag besser bewältigen zu können. Es gibt medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Inhalationsapparat), Kommunikationshilfen (zum Beispiel Hör- und Sprechhilfen), orthopädische Hilfsmittel (zum Beispiel Prothese, Korsett) und Hilfsmittel im Bereich Pflege und Mobilität (zum Beispiel Rollator). Für Hilfsmittel benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung. Diese kann der behandelnde Arzt, zum Beispiel der Hausarzt, der Orthopäde oder der Neurologe ausstellen. Die Kostenübernahme wird dann von Ihrer Krankenkasse geprüft. Da sich die Menschen in ihrer Größe und Beeinträchtigung unterscheiden, gibt es eine große Zahl an Hilfsmitteln, die an die besonderen Bedürfnisse des Einzelnen und an die vorhandenen räumlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Sie sollten sich somit ein Hilfsmittel erst verordnen lassen, nachdem Sie umfassend informiert und beraten worden sind. Die Hilfsmittel müssen im Regelfall von Ihnen nicht selbst finanziert werden. Für manche Hilfsmittel sind Festbeträge festgesetzt. Überschreitet das gewünschte Hilfsmittel diesen Festbetrag, müssen die restlichen Kosten selbst getragen werden. In den meisten Fällen werden die technischen Hilfsmittel leihweise überlassen. Versicherte ab 18 Jahren müssen zu den Hilfsmitteln zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten eines Hilfsmittels, mindestens aber 5 Euro, maximal 10 Euro je Mittel. Pflegehilfsmittel Wenn Sie zuhause pflegen und der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel können in nicht unbeträchtlichem Ausmaß die Situation eines Kranken bzw. Pflegebedürftigen erleichtern. Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Zu ihnen gehören technische Hilfen (zum Beispiel Pflegebett, Duschrollstuhl), Badehilfen (Duschsitz, Wannenlifter), Lagerungshilfen (Dekubitusmatratze) und zum Verbrauch bestimmte Hilfen (zum Beispiel Nässeschutz für Betten, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schürzen, Mundschutz, Desinfektionsmittel). Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegehilfsmittels ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Die meisten Menschen wünschen sich, auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Unterstützung unserer ambulanten Pflegedienste kann dieser Wunsch in Erfüllung gehen. Die ambulante Pflege ermöglicht vielen alten Menschen, weiterhin zu Hause wohnen zu können. Wir bieten Hilfe- und Unterstützungsangebote in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel: � Ambulante Pflege � Palliativpflege � Stundenweise Betreuung oder hauswirtschaftliche Leistungen � Tagespflegen � Service Wohnen Zur Unterstützung der häuslichen Versorgung vermitteln wir zusätzlich über unsere Seniorenberatung auch Hausnotrufgeräte, Essen auf Rädern und individuelle Hilfen. So können wir den Pflegebedürftigen Unterstützungsmöglichkeiten aus einer Hand bieten. Sprechen Sie uns einfach an: Caritasverband Ostvest e. V. Caritas Centrum Datteln  02363-56 56 0 Caritas Centrum Haltern am See  02364-10 90 0 Caritas Centrum Oer-Erkenschwick  02368-89 09 0 Caritas Centrum Waltrop  02309-95 70 0 40 AMBULANTE PFLEGE

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