Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Kurberatung – Rehabilitation für pflegende Angehörige Seit 2019 gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Rehabilitation (einen sogenannten Kuraufenthalt) in Anspruch zu nehmen. Diese Rehabilitation bzw. Kur ermöglicht es Ihnen, unter bestimmten Voraussetzungen auch gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, Kraft zu schöpfen und wieder fit für den Pflegealltag zu sein. Oft steigt mit dem Pflegegrad auch der Pflegeaufwand. Pflegende fühlen sich im Verlauf der Zeit schließlich überfordert, erschöpft, krank und verzweifelt. Pflegende Personen haben verschiedene Möglichkeiten: Entlastungsangebote, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen und die gesetzlich festgelegte stationäre Reha. Eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation hat zum Ziel, die Gesundheit und damit die Pflegefähigkeit zu stärken und zu erhalten. Viele pflegende Angehörige stellen ihre eigenen Bedürfnisse zugunsten der pflegenden Angehörigen hinten an, gehen oftmals an ihre körperlichen und geistigen Grenzen. In dieser Reha werden die pflegenden Angehörigen versorgt, daneben finden sportliche und physiotherapeutische Maßnahmen und auch Gesprächsgruppen für die Seele statt. Wichtig: Es hängt von der Form der Erkrankung ab, welche Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden. Während der Reha-Maßnahme kann die gepflegte Person in einer Kurzzeitpflege verweilen oder weiterhin in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Die Kur muss von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden. Wichtig ist, dem Arzt ausführlich von den eigenen Belastungen im Pflegealltag zu erzählen. Plötzliche Weinanfälle und körperliche Beschwerden können Alarmzeichen sein, dass der Körper im Notfallprogramm läuft und dringend eine Auszeit braucht. Wann haben Sie Anspruch und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? • Ein Kurantrag ist dann möglich, wenn Sie länger als sechs Monate einen pflegebedürftigen Menschen versorgen und der MD (der Medizinische Dienst der Krankenkasse) die Pflegebedürftigkeit Ihres Pflegebedürftigen offiziell festgestellt ist. Sie sind als pflegende Person benannt. • Sie benötigen eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes, welcher die Notwendigkeit bestätigt. • Sie sind gesetzlich krankenversichert. • Bei Privatversicherungen ist zu prüfen, ob eine solche Kur über Ihren Vertrag mit der Versicherung abgedeckt ist. 43 AMBULANTE PFLEGE Sozialstation Castrop-Rauxel Ein Angebot der Caritas Pflegen und Betreuen Castrop-Rauxel gGmbH Selbstständig leben – solange es geht. Jetzt informieren – sprechen Sie uns einfach an! Telefon: 02305 97308-220 Caritas-Sozialstation, Wittener Str. 112, 44575 Castrop-Rauxel sozialstation@caritas-pb-castrop-rauxel.de, www.caritas-pb-castrop-rauxel.de • Ambulante Pflege • Hausnotruf • Hilfen im Haushalt u. Entlastung im Alltag • Essen auf Rädern Jetzt auch mit Tagespflege! Jeder Betrieb von Home Instead ist unabhängig sowie selbstständig und wird eigenverantwortlich betrieben. © 2021 Home Instead GmbH & Co. KG Egal, wann Sie uns brauchen, wir sind für Sie da. Betreuung zuhause Betreuung außer Haus Unterstützung bei der Grundpflege Demenzbetreuung Entlastung pflegender Angehöriger Hilfe im Haushalt Den Zeitumfang bestimmen Sie. Kostenfreie unverbindliche Beratung. www.homeinstead.de/recklinghausen Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich. Wenn der Alltag zuhause manchmal schwerfällt. Rufen Sie uns an! Tel. 02361 9380 -00 recklinghausen@homeinstead.de

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