Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Wichtig: Auch eine gemeinsame Kur ist möglich. Da die Kurbetriebe spezialisiert sind, kommen die Kurbetriebe infrage, die auf Ihre speziellen Beschwerden ausgerichtet sind. Beispiel: die pflegende Person hat Einschränkungen in der Mobilität, kann sich nicht allein im Bett umdrehen. Die pflegende Person hat durch die jahrelange Pflege auch orthopädische Einschränkungen und ein dauerhaftes Rückenleiden, um nur ein Beispiel zu nennen. Andere Leiden können auch Herzerkrankungen und Krebserkrankungen sein. Im Kreis Recklinghausen gibt es Beratungsstellen, die Erfahrungen mit der Antragsstellung haben. Sobald die Verordnung von den Hausärzten vorliegt, nehmen die Berater*innen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, übernehmen unter Umständen den Schriftverkehr und auch die Gespräche mit Ihrer Krankenkasse für Sie. Auch Finanzierungsfragen sind zu klären. Falls die pflegende Person allein eine Rehabilitationsmaßnahme antritt, können für die Ersatzpflege Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt werden, die noch nicht verbraucht sind. Die Pflegekasse nennt Ihnen den verbleibenden Betrag. Die Finanzierung der Kur steht für die pflegebedürftige Person auf mehreren Beinen. Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbeitrag herangezogen werden (monatlich 125 Euro). Natürlich ist durch ein höheren Pflegegrad und dem entsprechenden Pflegegeld der zu leistende Eigenanteil einfacher zu begleichen als bei einem niedrigen Pflegegrad. Darüber hinaus können noch Gelder aus der Verhinderungspflege und nicht ausgeschöpfte Beträge aus der Kurzzeitpflege genutzt werden, um den Eigenanteil an der Kur zu begleichen. Die Beratungs- und Infocenter Pflege im Kreis Recklinghausen nennen Ihnen die Ansprechpartner*innen, die zu Rehabilitationsmaßnahmen beraten. Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Pflegekurse Mit Hilfe von Pflegekursen können sich Angehörige von Pflegebedürftigen auf die Belastungen der Pflegesituation vorbereiten. Die Pflegekasse bietet für Angehörige Pflegekurse an, um die Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse vermitteln Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege. In der Regel werden Pflegekurse von den Wohlfahrtsverbänden und von einigen Pflegekassen in digitaler Form angeboten. Im Kreis Recklinghausen gibt es aber auch private Anbieter von Pflegeschulungen. Zum Teil werden die Pflegekurse auch in der Wohnung des Pflegebedürftigen – also in der realen Situation – durchgeführt. So kann besonders auf die individuelle Situation und die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden. Die Kosten für die Teilnahme an einem Pflegekurs übernimmt die Pflegekasse. Für Angehörige von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen werden spezielle Pflegekurse angeboten, die neben dem Wissen über Krankheitsbilder Kenntnisse über den hilfreichen Umgang mit den erkrankten Menschen vermitteln. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) in Ihrer Kommune. Soziale Sicherung der Pflegeperson Die Pflegeversicherung will die Bereitschaft zur häuslichen Pflege fördern. Die Pflege von Kranken und Behinderten kostet nicht nur Kraft, sondern auch Zeit. Professionelle Pflegekräfte bekommen ihren Einsatz vergütet. Was ist aber mit den ehrenamtlichen Helfern? Sie verzichten oftmals auf eine eigene Berufstätigkeit oder schränken diese zumindest ein. Die finanziellen Verluste werden durch das Pflegegeld, das der Pflegebedürftige an seine Helfer weitergeben soll, zumindest anteilig ausgeglichen. Dies kann aber nur eine Anerkennung für den aufopferungsvollen Einsatz sein. Wichtiger ist die soziale Absicherung. Wer eine oder mehrere Pflegepersonen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson und hat Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Rentenansprüche Ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig oder bezieht sie noch keine Vollrente wegen Alters, zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei auch nach der bezogenen Leistungsart. Dies gilt auch unabhängig von einer Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz. Bei der Pflege von mehreren pflegebedürftigen Personen werden die Pflegezeiten zusammengerechnet. Einen Antrag auf Übernahme der Beiträge erhalten Sie bei der Pflegeversicherung Ihres Angehörigen oder bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800. 44 AMBULANTE PFLEGE

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