Wegweiser für Senioren Landkreis Recklinghausen

Es besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern. *) Durch die Sonderregelungen aus Anlass der COVID19-Pandemie wurde der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht vorübergehend auf maximal 20 Arbeitstage ausgeweitet. Fragen Sie gerne bei Ihrer Pflegekasse nach, für welchen Zeitraum die Ausnahmeregelung gilt. Familienpflegezeit Neben dem Recht auf Freistellung von der Arbeit haben Pflegepersonen auch die Möglichkeit die sogenannte Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanspruch findet nur Anwendung gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Das Familienpflegezeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen vor der Freistellung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben über die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall abzufedern und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Es wird direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt und muss nach dem Ende der Familienpflegezeit ebenfalls in Raten wieder zurückgezahlt werden. Während der Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz – von der Ankündigung, höchstens jedoch ab zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der Freistellung. Alle Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz können miteinander kombiniert werden. Sie müssen aber nahtlos aneinander anschließen. Ihre Gesamtdauer beträgt höchstens 24 Monate. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend Telefon: 030 20179131 (montags bis donnerstags 09.00 – 18.00 Uhr) E-Mail: info@wege-zur-pflege.de Internet: www.wege-zur-pflege.de Gesprächsgruppen/ Selbsthilfegruppen In der Gesprächsgruppe können sich die Betroffenen unter fachlicher Leitung gegenseitig unterstützen. Hier bekommen sie auch wichtige Informationen über Hilfen, finanzielle Unterstützung sowie über Krankheiten und Behandlungen. Die Belastung in der Pflege wird dadurch ein ganzes Stück erträglicher, denn häufig helfen der Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Unterstützung von Menschen mit ähnlichen Problemen bei der Bewältigung der eigenen Situation. In den kreisangehörigen Städten existieren neben den Gesprächsgruppen für pflegende Angehörige viele weitere Selbsthilfegruppen für Betroffene und ihre Angehörigen. Es werden auch Vorträge angeboten. Die Berater*innen der Beratungs- und Infocenter Pflege sind Ihnen gern bei der Suche nach einem Angebotes behilflich. © Erwin Wodicka / colourbox.de 46 AMBULANTE PFLEGE

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