Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

PFLEGEPAUSCHBETRAG Pflegende Angehörige können bei Ihrer Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag ansetzen. Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung für pflegende Angehörige. Wenn Sie einen Angehörigen, der mindestens Pflegegrad 2 hat zu Hause unentgeltlich pflegen, können Sie den Pflegepauschbetrag in ihrer Steuererklärung beanspruchen. Auch Menschen mit einer Behinderung können einen Pauschbetrag geltend machen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu ihrem Finanzamt oder ihrer Steuerberatung auf. BERATUNGSEINSÄTZE Pflicht zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häus- liche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professio- nellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Be- ratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflege- grad ab. Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr Personen, die zu Hause gepflegt werden und Pflege- grad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Dazu können Sie bei ihrer Pflegekasse nachfragen. Diese Beratungseinsätze haben mehrere Gründe. Es wird sichergestellt, dass Sie in guten Händen sind und die Qualität der privaten Pflege stimmt. Wenn sich die Situation ändert und Sie benötigen mehr Unterstützung und Pflege, dokumentiert dies der Pflegedienst für die Pflegekasse. Mit der Dokumentation wird ein Antrag auf PflegegradErhöhung gestellt. Ihre Pflegekasse beauftragt dann den medizinischen Dienst mit der erneuten Begutachtung. Auch wenn Sie privat gepflegt werden, muss dieser Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst erfolgen. Die Kosten für die Beratungseinsätze werden von den Pflegekassen übernommen. Terminieren Sie die Beratungseinsätze mit einem anerkannten Pflegedienst. Falls dies nicht passiert, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar entziehen. 37 AMBULANTE PFLEGE © Ingo Bartussek/AdobeStock

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