Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

PFLEGEVERTRETUNG/ VERHINDERUNGSPFLEGE Bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung bis zu max. sechs Wochen pro Jahr. Vor der ersten Inanspruchnahme muss die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Die Pflegekasse übernimmt für die Ersatzpflegekraft bis zu 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr, sofern es sich bei der Ersatzpflegekraft nicht um einen nahen Angehörigen des Pflegebedürftigen handelt. Für die Ersatzpflege durch nahe Verwandte bzw. Verschwägerte (bis zum zweiten Grad) oder Personen, die im selben Haushalt leben, wird der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes gemäß Pflegegrad anerkannt. Zusätzlich können den nahen Angehörigen ergänzend die notwendigen Aufwendungen bis zu einer Gesamthöhe von 1.612,00 Euro erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind. Dies sind z. B. nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall. 50 Prozent der Leistungen der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege eingesetzt werden (bis zu 806,00 Euro). Der in Anspruch genommene Betrag wird dann bei den Leistungen der Kurzzeitpflege angerechnet. Für die Verhinderungspflege können weiterhin nur 806,00 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genommen werden. Vorschau auf den 01. Juli 2025: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen verlängert, außerdem entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten vor der erstmaligen Ver- hinderung der Pflegeperson! Weiterhin werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ab dem 01. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539,00 Euro je Kalenderjahr zusammengefasst und können flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt werden! ENTLASTUNGSBETRAG Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. 39 AMBULANTE PFLEGE © Photographee/AdobeStock

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