Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

Die Pflegeversicherung zahlt den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für Entlastungsangebote der Pflegepersonen. Dazu zählen die Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsangebote und hauswirtschaftliche Unterstützung der Pflegedienste, d. h. anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dieser Betrag in Höhe von 125,00 Euro wird nicht ausgezahlt sondern gegen Einreichung von Rechnungen der anerkannten Angebote erstattet. Fragen Sie bei ihrer Pflegekasse oder im BIP nach, wie Sie den Betrag sinnvoll nutzen können. ACHTUNG: der monatliche Betrag verfällt nicht, wenn Sie ihn mal nicht voll ausgeschöpft haben. Bis zum 30. Juni des Folgejahres kann der nicht verbrauchte Betrag übertragen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welcher Betrag Ihnen noch zur Verfügung steht. HILFSMITTEL Wenn im Alter Kraft und Beweglichkeit nachlassen, fallen einige alltägliche Aufgaben immer schwerer. Zahlreiche Hilfsmittel stehen zur Verfügung, um Hilfestellung zu leisten und den Alltag besser zu bewältigen! Diese Hilfsmittel können den Alltag in allen Lebensbereichen erleichtern, wie z. B. Inhalatoren, Hör- und Sprechhilfen, Prothesen oder auch Rollatoren, um nur einige zu nennen. Für Hilfsmittel benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, welche vom behandelnden Arzt ausgestellt wird (z. B. Hausarzt/-in, Orthopäde*in, Neurologe*in). Die Kostenübernahme wird dann von ihrer Krankenkasse geprüft. Es gibt eine große Anzahl von Hilfsmitteln, die an die besonderen räumlichen und persönlichen Bedürfnisse der einzelnen Hilfebedürftigen angepasst werden müssen. Sie sollten sich somit ein Hilfsmittel erst verordnen lassen, nachdem Sie umfassend informiert und beraten worden sind. Die Hilfsmittel müssen im Regelfall nicht von Ihnen selbst finanziert werden. Für manche Hilfsmittel sind Festbeträge festgesetzt. Überschreitet der Preis des gewünschten Hilfsmittels diesen Festbetrag, müssen die restlichen Kosten selbst getragen werden. In den meisten Fällen werden die technischen Hilfsmittel leihweise überlassen. Versicherte ab 18 Jahren müssen zu den Hilfsmitteln zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten eines Hilfsmittels, mindestens 5,00 Euro maximal 10,00 Euro je Mittel. 41 AMBULANTE PFLEGE Privat Ohne Einschränkung Ihres Pflegegeldes! Webshop Ihr regionaler Partner aus Herten im Wert von 40€ pro Monat. www.hygiene-box.com Erhalten Sie Pflegehilfsmittel für Pflegedienste & Wir machen die Pflege daheim deutlich einfacher Mit unserer zuzahlungsfreien Hygiene-Box erhalten Sie jeden Monat die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ nach Hause geliefert. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 1. Es muss ein Pflegegrad vorliegen 2. Es wird privat gepflegt 3. Leben im eigenen Haushalt, einer Wohngemeinschaft o.ä. Voraussetzungen erfüllt? Dann freuen Sie sich auf unseren Komplettservice! Beratung 02366 / 583 98 80 Herten, Vest Wir liefern zuverlässig zu Ihnen nach Hause. Von Herten ins ganze Bundesgebiet. Qualitätsprodukte Unsere Produkte werden von vielen namhaften Pflegediensten genutzt. Antrag ausfüllen www.hygiene-box.com @ www.hygiene-daheim.de

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