Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

ANGEBOTE IM BEREICH DER PFLEGE – STATIONÄR, TEILSTATIONÄR TAGESPFLEGE – TEILSTATIONÄR Der/Die Pflegebedürftige wird für einen bestimmten Zeitraum am Tag in einer speziellen Einrichtung fachgerecht gepflegt und betreut, der überwiegende Teil der Pflege wird nach wie vor zu Hause durchgeführt. Je nach Bedarf kann das Angebot an maximal fünf Tagen in der Woche oder an bestimmten Wochentagen genutzt werden. Abends, nachts und am Wochenende werden die Pflegebedürftigen dann wieder in ihrer gewohnten Umgebung von Familienangehörigen oder anderen Pflegekräften versorgt und gepflegt. Sowohl für die pflegenden Angehörigen als auch für die Pflegebedürftigen ist die Tagespflege eine großartige Unterstützung/ Abwechslung. Gerade wenn die Pflegepersonen berufstätig sind, ist die Tagespflege eine Alternative zum Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung. Die derzeit vorhandenen 780 Plätze der Tagespflegen im Kreis Recklinghausen sind ein so genanntes teilstationäres Angebot und werden gerne in Anspruch genommen. Für die Pflegebedürftigen bedeutet die Tagespflege ein Mehr an Lebensqualität. Der Tagesablauf ähnelt einer vertrauten Lebensgestaltung mit gemeinsamen Mahlzeiten, Kaffeetrinken, Gesprächen, Spielen oder Spaziergängen. Durch den sozialen Kontakt werden verloren gegangene oder geschwächte Fähigkeiten wieder aufgebaut und gestärkt. Die 51 Einrichtungen im Kreis Recklinghausen sind in der Regel an fünf Tagen in der Woche geöffnet. Häufig werden die Gäste der Tagespflege durch einen Fahrdienst morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht. Fragen Sie nach den Öffnungszeiten! Da der Besuch einer Tagespflege an verschiedenen Tagen möglich ist, ist dieses Angebot individuell nutzbar. Die Kosten der Tagespflege hängen von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Pflegesatz der Einrichtung ab. Je nach Pflegegrad werden Aufwendungen für Grundpflege, für soziale Betreuung und – soweit während des Besuchs erforderlich – auch für die medizinische Behandlungspflege monatlich durch die Pflegekasse wie folgt übernommen: PG (Pflegegrad) Betrag 1 – 2 689,00 Euro 3 1.298,00 Euro 4 1.612,00 Euro 5 1.995,00 Euro Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben den Pflegesachleistungen beziehungsweise dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Hinweis: Wenn die Pflegekasse keine Kosten übernimmt, können Sie eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger prüfen lassen. Eine aktuelle Übersicht über Einrichtungen mit Tagespflege erhalten Sie beim Beratungs- und Infocenter Pflege. © Kzenon / stock.adobe.com 51 ANGEBOTE IM BEREICH DER PFLEGE

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