Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

Alle hier beschriebenen Punkte sind Einzelfallentscheidungen, die vom Fachdienst 56 des Kreises Recklinghausen geprüft werden. Die Beratungs- und Infocenter Pflege geben gerne die Kontaktdaten des Fachdienstes an ratsuchende Bürger*innen weiter. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie kostenfrei hier: Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) Siebenmorgenweg 6 – 8 · 53229 Bonn Beratung: 0228 909048-44 Zentrale: 0228 909048-0 Fax: 0228 909048-22 E-Mail: info@biva.de Internet: www.biva.de WTG-BEHÖRDE – WOHN- UND TEILHABEGESETZ (EHEM. HEIMAUFSICHT) Zum Leben in einer Pflegeeinrichtung gehören immer zwei Seiten. Personal und Träger sind angesichts des Finanz- und Kostendrucks starken Belastungen ausgesetzt und müssen sowohl die Wirtschaftlichkeit des Hauses als auch das Wohl der Menschen – Personal und Bewohner – in Einklang bringen. Die WTG Behörde berät nicht nur (zukünftige) Bewohner*innen sowie deren Angehörige. Sie überprüft auch regelmäßig bei so genannten Regel- oder Anlassprüfungen die Standards der Einrichtungen im Kreis Recklinghausen. Die WTG Behörde versteht sich aber nicht in erster Linie als Kontrolleur. Sie ist vielmehr Partner aller Beteiligten, der im Konfliktfall die Parteien an einen Tisch bringt, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gemeinsam nach einer für alle tragbaren Lösung zu suchen. Besonders wichtig ist dabei die Vorbeugung. Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn Betroffene und Beschäftigte rechtzeitig gut informiert sind. Die Pflegeeinrichtungen werden nach den gesetzlichen Richtlinien geprüft und beraten. Diese Richtlinien beziehen sich auf • das Einrichtungspersonal • die Anforderungen an die Wohnqualität • tagesstrukturierende und betreuende Angebote • Verpflegung • Pflegedokumentation • Medikamentenaufbewahrung • Abrechnung von Barbeträgen (Taschengeld) • Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen • Mitwirkung der Bewohner (Bewohnerbeirat, Vertretungsgremium, Vertrauensperson) Die WTG Behörde des Kreises Recklinghausen erreichen Sie wie folgt: Kreis Recklinghausen FD 57 – WTG-Behörde Kurt-Schumacher-Allee 1 · 45657 Recklinghausen Ihre Ansprechpersonen sind: C. Stöckl Telefon: 02361 53 2018 B. Hausmann Telefon: 02361 53 3542 Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an die folgenden Funktionspostfächer: ➜➜WTG-Castrop-Rauxel@kreis-re.de ➜➜WTG-Datteln@kreis-re.de ➜➜WTG-Dorsten@kreis-re.de ➜➜WTG-Gladbeck@kreis-re.de ➜➜WTG-HalternamSee@kreis-re.de ➜➜WTG-Herten@kreis-re.de ➜➜WTG-Marl@kreis-re.de ➜➜WTG-Oer-Erkenschwick@kreis-re.de ➜➜WTG-Recklinghausen@kreis-re.de ➜➜WTG-Waltrop@kreis-re.de © Robert Kneschke/AdobeStock 61 VOLLSTATIONÄRE PFLEGE

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=