Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

BETREUUNG Kann jemand seine rechtlichen Interessen ganz oder teilweise nicht mehr alleine wahrnehmen, kann ihm zur Unterstützung eine rechtliche Betreuungsperson an die Seite gestellt werden. Betreuungen können für die verschiedensten Bereiche eingerichtet werden. Die häufigsten sind: • Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern • Gesundheitsfürsorge • Vermögensangelegenheiten Der/die Betroffene selbst kann beim Betreuungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen. Ist dies aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich, kann jede andere Person eine Betreuung anregen, wie z. B. Familien- angehörige, Nachbarn, Freunde, Pflegedienste, Krankenhäuser, Hausärzte oder Heime, Werkstätten für Behinderte oder der Sozialpsychiatrische Dienst. Die Anregung einer Betreuung sollte an das zuständige Betreuungsgericht gerichtet werden. Die Zuständigkeiten teilen sich wie folgt auf: Zuständigkeit Amtsgericht Marl: Haltern am See, Marl Zuständigkeit Amtsgericht Recklinghausen: Datteln, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop FÜR DEN ERNSTFALL SORGEN In den Städten Castrop-Rauxel, Dorsten und Gladbeck befinden sich eigene Amtsgerichte. Das Betreuungsgericht stellt den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuungsperson zur Seite. Dies kann eine ehrenamtliche Betreuung (Verwandter, Freund, Nachbar usw.), eine Vereinsbetreuung, eine berufliche Betreuung oder eine Behördenbetreuung sein. Den Betreuer*innen wird nur der Aufgabenkreis zugewiesen, für den Hilfe benötigt wird. Die Betreuung ist auf maximal sieben Jahre befristet. Hier erhalten Sie nähere Auskünfte und Informationen zur rechtlichen Betreuung: BETREUUNGSBEHÖRDEN IM KREIS RECKLINGHAUSEN Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Zuständig für Datteln, Haltern am See, Waltrop und Oer-Erkenschwick Kurt-Schumacher-Allee 1 · 45657 Recklinghausen Telefon: 02361 53 2711, 2713, 2041, 2013, 2329 E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-re.de Betreuungsbehörde Stadtverwaltung Castrop-Rauxel Erinstraße 6 · 44575 Castrop-Rauxel Telefon: 02305 1062510, 1062522, 1062523, 1062545 oder 1062566 E-Mail: joerg-bendl@castrop-rauxel.de 65 FÜR DEN ERNSTFALL SORGEN © nmann77 / stock.adobe.com

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