Wegweiser für Senioren Kreis Recklinghausen

NOTFALLPLAN (Ausschneiden & sichtbar bereithalten) Feuerwehr 112 Polizei 110 Notarzt 112 Ärztl. Notfalldienst Hausarzt Apotheke Krankentransport Mein Pflegedienst Mahlzeitendienst Hausnotrufdienst: Taxi Angehörige / Betreuer Telefon Zu versorgende Personen in meinem Haushalt Hinweise auf besondere Erkrankungen / Spezialausweise / Medikamente: Ich habe eine Patientenverfügung ja nein Ich habe eine Betreuungsverfügung ja nein Ich habe eine Vorsorgevollmacht ja nein ✂ Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Vorfeld, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen oder welche zu unterbleiben haben, falls Sie selbst aus physischen oder psychischen Gründen ihren Willen nicht mehr äußern und keine Entscheidungen mehr treffen können. Adressat*in ist der/die Ärzt*in. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und auch Patientenverfügung haben das Ziel, andere Menschen über Ihre Werte und Wünsche zu informieren und dem/der Bevollmächtigten oder dem/der gesetzlichen Betreuer*in als Orientierung zu dienen. Für alle genannten Verfügungen gibt es praktisch keine Formvorschriften. Es wird empfohlen, sich vor der Abfassung oder vor der rechtsverbindlichen Unterschrift von einer Fachstelle informieren zu lassen! Die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine im Kreis Recklinghausen stehen für Informationen zu einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungs- bzw. Patientenverfügung gern zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers durch die Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. 67 FÜR DEN ERNSTFALL SORGEN / NOTFALLPLAN © PhotoSG / stock.adobe.com

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