Seniorenwegweiser der Stadt Rees

Rechtsanwälte und Notare Peter Herbst, Rechtsanwalt bis 2022 und Notar a.D. Janka Groetschel, Rechtsanwältin und Notarin Stefan Barkowski, Rechtsanwalt und Notar 46459 Rees Kapitelstr. 9 – Tel. (0 28 51) 9 14 70 kanzlei@hgb-rees.de | www.hgb-rees.de Herbst · Groetschel · Barkowski GbR 23 6.2 Testament Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Es kann daher nicht verloren gehen. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel so nicht aufkommen. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. © Sandor Jackal – Fotolia

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