Verbandsgemeinde Rennerod Informationsbroschüre

werden. Sie soll den Schutz vor Verunreinigungen durch Bakterien, Viren, Parasiten und Wurmeier sowie vor sonstigen Beeinträchti- gungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer- und strecke zur Trinkwassergewinnungsanlage gefährlich sind. Zone III: Die Zone III – weitere Schutzzone – soll in der Regel bis zur Grenze des unterirdischen Einzugsgebietes der Trinkwasser­ gewinnungsanlage reichen. Sie soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und vor radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Im Bereich der Verbandsgemeinde Rennerod sind derzeit 14 Wasser- schutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt. Diese Rechtsverordnung – aus denen sich auch die jeweiligen Ver- bote ergeben – werden mit den dazugehörigen Lageplänen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Außenstelle Obere Wasserbehörde – 56068 Koblenz, Telefon: 0261 120-0 und bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Rennerod aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Zuständig: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord | Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz | Kirchstraße 45 | 56410 Montabaur | Telefon: 02602 152-0 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises | Untere Wasserbehörde | Telefon: 02602 124-375 Verbandsgemeindewerke Rennerod | Wasserversorgung – Abwasserbeseitigung | Telefon: 02664 5067-0 Wasserrechte Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Zulassung. Zuständig: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz | Außenstelle ObereWasserbehörde | 56068 Koblenz | Telefon: 0261 120-0 Kreisverwaltung Montabaur | Untere Wasserbehörde | 56410 Montabaur | Telefon: 02602 124-375 (Die Zuständigkeit ist abhängig von der Entnahmemenge.) WRRL: Die EuropäischeWasserrichtlinie (WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas. Ziel ist das Erreichen des guten ökolo­ gischen und chemischen Zustandes aller Oberflächengewässer, des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers sowie einer weitgehenden Kostendeckung der Wasserdienstleistungen bis zum Jahr 2015. Für alle Flussgebietseinheiten waren Bewirtschaf- tungspläne aufzustellen. Dazu wurde zunächst eine Bestandsaufnahme der Gewässersituation und der Belastung erforderlich um daraus not- wendige Maßnahmen ableiten zu können. Für die Verwirklichung der einzelnen Teilziele wurde ein straffer Zeitplan verbindlich festgesetzt. Ergebnisse der Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme hat einerseits bestätigt, dass in den letzten 35 Jahren bei der Reinhaltung der Gewässer große Erfolge erzielt werden konnten. Die Schadstoffbelastung wurde bis auf die flächendeckend auftretenden (ubiquitären) Schadstoffe wie Quecksilber deutlich redu- ziert. Gelungen ist dies erstens durch einen konsequenten, dem Stand der Technik entsprechenden Ausbau der Behandlung von kommunalem Abwasser. Die so entstandene moderne Infrastruktur für die Abwasserbe- handlung ist heute ein wichtiger Standortfaktor. Der zweite wesentliche Faktor war und ist die konsequente Fortschreibung der branchenbe- zogenen Anforderungen an Abwassereinleitungen aus Industrie und Gewerbe sowie die damit verbundenen Innovationen etwa im Bereich abwasserarmer Produktionsprozesse. Die aktuelle Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie von 2016 hat aber auch gezeigt, dass weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um unsere Ge- wässer, einschließlich der Küsten- und Meeresgewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Wenn Fließgewässer in Deutschland den„guten ökologischen Zustand“ nicht erreichen, liegt das meist an der unzureichenden Gewässerstruktur. Das bedeutet, dass naturnahe Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt fehlen oder die Durch­ gängigkeit der Gewässer durch Querbauwerke unterbrochen ist. Ein weiterer Grund sind die hohen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und der Abwasserreinigung, die vor allem bei Seen, Übergangs- und Küstengewässern für die Zielverfehlung verantwortlich sind. Ziel der Deutschen Gewässerschutzpolitik ist die Erreichung eines„guten Zustands“ bei allen Oberflächengewässern und demGrundwasser. Die Fristen zur Erreichung dieses Bewirtschaftungszieles richten sich nach dem sechs-Jahres-Turnus der Bewirtschaftungsplanung und liegen nach dem ersten Bewirtschaftungszyklus nun also im Jahr 2021 oder 2027. Zuständig: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord | Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz | Kirchstraße 45 | 56410 Montabaur | Telefon: 02602 152-0 Wasser 53

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