Älter werden in Rheinberg

3. Finanzielle Unterstützung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII tritt ein, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben: • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräf- ten und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales Frau Twardzik Orsoyer Straße 18 Zimmer 28 Tel.: 02843 171-319 Buchstabe A – K Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales Frau Kiwitt Orsoyer Straße 18 Zimmer 27 Tel.: 02843 171-322 Buchstabe L – Z 3. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Am Hegerbecken im Stadtpark 19

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