Älter werden in Rheinberg

3. Finanzielle Unterstützung des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Vorausset- zungen wird die betreffende Leistung rückwirkend gewährt. Für den Antrag benötigen Sie eine HNO-ärzt- liche Bescheinigung. Stadt Rheinberg Fachbereich Jugend und Soziales Frau Brey/Frau Schoof/Frau Schünke Orsoyer Straße 18 Zimmer 8/Zimmer 10 Tel.: 02843 171-320/-428/-318 Leistungen für Blinde Blindengeld Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe (Stand: 01.07.2019): • Kinder und Jugendliche: 370,59 Euro • Erwachsene unter 60 Jahre: 739,91 Euro • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 Euro Für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sons- tigen Verhinderung der Pflegeperson kann Verhinde- rungspflege für bis zu längstens 6 Wochen je Kalen - derjahr in Anspruch genommen werden, der max. Anspruch ist auf 1.612 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kom- biniert werden. Hilfe für Gehörlose Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebens - jahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzen- der Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro im Monat. Der Antrag auf Gehörlosengeld kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland – LVR als auch bei der Stadtverwaltung Rheinberg eingereicht werden. Für die Bearbeitung ist grundsätzlich der LVR zuständig. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat Auflistung über die Höhe der von der Pflegekasse gewährten Leistungen (Stand 10/2019): Pflegegrad Geldleistungen Pflegesachleistung Leistungen vollstationäre Pflege Leistungen teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1 0,00 € 0,00 € 125,00 € 0,00 € 2 316,00 € 689,00 € 770,00 € 689,00 € 3 545,00 € 1.298,00 € 1.262,00 € 1.298,00 € 4 728,00 € 1.612,00 € 1.775,00 € 1.612,00 € 5 901,00 € 1.995,00 € 2.005,00 € 1.995,00 € 24

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