Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

35 Hausnotruf Hausnotrufsysteme unterstützen die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Besonders im höheren Alter steigt die Gefahr von Unfällen im Haushalt. Ein Hausnotruf garantiert älteren Menschen sowie ihren Angehörigen schnelle Hilfe in Notfällen, etwa, wenn sie stürzen und nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen können. Das Auslösen des Notrufs erfolgt über einen Funksender, den die nutzende Person um den Hals oder als Armband trägt. Neben den Hausnotrufsystemen, die mit einer Notrufzentrale verbunden sind, gibt es Notrufsysteme, die automatisch mehrere gespeicherten Zielnotrufnummern wählen. Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Basistarif. Unterstützung bei der Auswahl des Anbieters erhalten Sie durch einen ambulanten Pflegedienst oder Sie wenden sich direkt an einen Anbieter (DRK, Johanniter, Malteser etc.) Mahlzeitendienst/Essen auf Rädern Unter Essen auf Rädern wird die regelmäßige Lieferung von fertig zubereiteten Mahlzeiten an die Tür der Kunden verstanden. Es ist eine sinnvolle Alternative, Senioren, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Preise für Essen auf Rädern unterscheiden sich je nach Anbieter. Die Kosten werden grundsätzlich vom Kunden selbst getragen. Allerdings kann beim zuständigen Sozialamt ein Zuschuss beantragt werden. Der Mehr- und Sonderbedarf, zu dem auch Essen auf Rädern gehört, ist im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII geregelt. Adressen von Anbietern erhalten Sie z. B. über ambulante Pflegedienste. © Ingo Bartussek - stock.adobe.com © Kzenon - stock.adobe.com

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