Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

Älter werden in Ausgabe 2023

Beratungsstelle Rheinberg Goldstraße 17/19 47495 Rheinberg Tel. 0 28 43 / 97 10 - 0 Mail info@caritas-moers-xanten.de · Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien · Familienbegleitender Dienst · Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern · Migrationsberatung · Schulbetreuung · Schulische Integrationshilfe · Sozialtherapeutische Tagesbetreuung · Sozialtrainings · Allgemeine Sozialberatung · Waldzeltplatz Leucht Sozialstation / Tagespflege Rheinberg An der St. Anna Kirche 1a · 47495 Rheinberg Tel. 0 28 43 / 90 68 27 - 0 Fax 0 28 43 / 90 68 27 - 7 Mail sst-rheinberg@caritas-moers-xanten.de Caritasverband Moers-Xanten e.V. Geschäftsstelle Moers Neustraße 35 · 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 90 10 - 0 Web www.caritas-moers-xanten.de Mail info@caritas-moers-xanten.de

1 Diesen und allen Menschen, die sich hauptamtlich, vor allem aber auch ehrenamtlich für Senior*innen einsetzen, danken wir sehr herzlich. Dies gilt für den Seniorenbeirat, aber auch die Akteure in den Seniorentreffs und Seniorengruppen in Rheinberg. Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie sich auch weiterhin in Rheinberg wohlfühlen. Anregungen, Vorschläge, aber auch Kritik dürfen Sie gern an uns, die Mitarbeitenden im Fachbereich Soziales, aber auch gegenüber dem Seniorenbeirat als Interessenvertretung der Senior*innen äußern. Mit den besten Wünschen für einen erfüllten (Un-)Ruhestand Ihr Ihre Dietmar Heyde Iris Itgenshorst Bürgermeister Dezernentin Liebe Rheinbergerinnen und Rheinberger, wir freuen uns, dass Sie mit dieser Broschüre eine aktualisierte Ausgabe des bewährten Seniorenwegweisers für die Stadt Rheinberg in Händen halten. Wir möchten damit älteren und älter werdenden Menschen, die das Berufsleben hinter sich gelassen haben, Anregungen und Hilfestellungen für den neuen Lebensabschnitt des (Un-)Ruhestandes geben. Immer mehr Menschen werden älter, immer mehr ältere Menschen sind auch im Alter aktiv, neugierig und engagiert. Mit dieser inzwischen schon 8. Auflage des Seniorenwegweisers haben wir daher wieder viele Informationen zusammengestellt. Wir möchten damit einen Beitrag leisten, Sie, die bereits zur Gruppe der Senioren zählen, aber auch Sie, die Sie vielleicht in Kürze dieses Alter erreichen, über die Bandbreite der Angebote für ältere Menschen in Rheinberg zu informieren. Die Broschüre soll einen Beitrag dazu leisten, dass Sie aktiv und selbstbestimmt leben können und bei Bedarf geeignete Unterstützungs- und Hilfsangebote finden. Wie schon in der letzten Auflage finden Sie auch in dieser Ausgabe wieder die farbige Darstellung: schon im Inhaltsverzeichnis können Sie sich an diesen Farben orientieren, die sich auf den jeweiligen Seiten wiederfinden. In bewährter Form finden Sie Kontaktadressen und Ansprechpartner*innen zu Fragen rund um Rente und Wohnen, Gesundheit und Pflege, aber auch Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Eine Broschüre wie diese kann nur einen Überblick geben – Informationen erhalten Sie unter den jeweiligen Kontaktdaten. Grußwort des Bürgermeisters und der Dezernentin

2 St.-Nikolaus-Kirche in Rheinberg-Orsoy Unser Bargeldservice Wenn Ihr Geld zu Ihnen kommt. Sie bestellen und wir liefern Ihnen Ihren gewünschten Betrag direkt nach Hause. Exklusiv für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Kunden der Sparkasse am Niederrhein. Weil’s um mehr als Geld geht. 22_1026 Bargelservic_190x42.indd 1 18.07.22 10:32

3 Grußwort des Bürgermeisters undderDezernentin......................1 1 Beratungs- und Informationsmöglichkeiten beiderStadtRheinberg.. . . . . . . . . . . . . . . .6 Fachbereich Soziales. . . . . . . . . . . . . 6 Pflegeberatung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Rentenberatung . . . . . . . . . . . . . . 6 Behindertenbeirat. . . . . . . . . . . . . .7 App-Angebot „Gut versorgt in …“ . . . . . . . 7 Seniorenbeirat.. . . . . . . . . . . . . . 8 Stadtverwaltung Rheinberg – Stadthaus . . . . . 8 Büro des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . 9 Bürgerbüro................10 Gemeindeorgane/Schiedsamt. . . . . . . . . 10 Gleichstellungsbeauftragte. . . . . . . . . . 11 2 Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen.. . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte . . . . 12 Heimaufsicht des Kreises Wesel. . . . . . . . 12 Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht. . . . 12 Wohnberatungsstelle Kreis Wesel . . . . . . . 14 Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen/Suchtberatung. . . . 15 Runder Tisch Ältere Menschen im Kreis Wesel. . . 15 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe). . . . . . . . . . . 16 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®).......... 16 Sozialverband VdK. . . . . . . . . . . . . 17 Kurberatung für Familien und pflegende Angehörige. . . . . . . . . . 17 Demenzberatung.. . . . . . . . . . . . . 17 Krebsberatung Niederrhein e. V.. . . . . . . . 19 Hospiz- und Palliativberatung . . . . . . . . . 19 Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. . . . . . 20 Allgemeine Soziale Beratung der Grafschafter Diakonie. . . . . . . . . . . 21 DieTafel................. 21 Portal „Nebenanhilft.de“. . . . . . . . . . . 21 Inhaltsverzeichnis Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! Älter werden in Ausgabe 2023 Flipping-Book

4 © Africa Studio - stock.adobe.com • ZertifizierteBetreuungskräfte • IndividuelleBetreuungzuHause • Versorgung in der Hauswirtschaft • Hausnotrufdurchunsere Kooperationspartner • Entlastung der Angehörigen • Betreuungvon Menschen mit Demenz • Gedächtnistraining • Basisqualifizierung zur Betreuungskraft Betreuungsdienst -99951 71 Vesta-Pflege GmbH Essenberger Str. 2F 47441 Moers Telefon 02841 www.vesta-pflege.de info@vesta-pflege.de

5 Haus der Generationen Rheinberg. . . . . . . 39 Volkshochschule (VHS) . . . . . . . . . . . 39 Büchereien . . . . . . . . . . . . . . . .40 Kulturelle Angebote. . . . . . . . . . . . . 41 Kirchengemeinden. . . . . . . . . . . . . 41 Sportmöglichkeiten für Senior*innen . . . . . . 43 Ehrenamtsbörse. . . . . . . . . . . . . . 43 7Gesundheitswesen.................... 44 Apotheken-Notdienst . . . . . . . . . . . . 44 Krankentransporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . 44 Notfall-Nummern. . . . . . . . . . . . . . 45 8 Sonstiges........................... 46 Selbsthilfegruppen . . . . . . . . . . . . .46 Testamentsangelegenheiten . . . . . . . . . 47 Bürgerbus Rheinberg . . . . . . . . . . . . 48 Inserentenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3 Impressum............................ U3 U = Umschlagseite 3 Finanzielle Unterstützung. . . . . . . . . . . . . . . 22 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung . . . . . . . . . . . . . 22 Hilfe zum Lebensunterhalt. . . . . . . . . . 22 Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld . . . . . . . . 22 Wohngeld.................23 Leistungen der Pflegeversicherung. . . . . . . 23 Leistung an gehörlose Menschen. . . . . . . . 29 Leistungen an hochgradig sehbehinderte Menschen. . . . . . . . . . . 29 Nachteilsausgleiche und Schwerbehindertenausweis. . . . . . . . . .30 4 Leistungserbringer in der Pflege.. . . . . . . . . 33 Senioren- und Pflegeeinrichtungen . . . . . . . 33 Kurzzeitpflege-/Tagespflegeeinrichtungen. . . . 33 Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . 34 Mahlzeitendienst/Essen auf Rädern . . . . . . . 35 Hausnotruf. . . . . . . . . . . . . . . . 35 5 WohnenimAlter......................36 Seniorengerechtes Wohnen . . . . . . . . . . 36 Betreutes Wohnen/Service-Wohnen in Rheinberg . 36 6 AktivimAlter........................37 Seniorengemeinschaften in politischen Parteien. . . 37 (Senioren-)Begegnungsstätten und Treffpunkte . . 37

6 Fachbereich Soziales Öffnungszeiten des Fachbereiches: Montag und Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Pflegeberatung Das kostenlose Angebot der Pflegeberatung richtet sich an alle Bürger*innen. Sie bietet neutrale Beratung und Hilfe für Pflegebedürftige und ihnen nahestehende Personen. Sie erhalten: • Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung • Unterstützung bei der Antragstellung • Informationen zur Pflegebegutachtung • Hilfe bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten • Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige etc. Die trägerunabhängige Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, den richtigen Weg zu einer guten Versorgung zu finden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Auf Wunsch ist ein Hausbesuch möglich. Informationen zum Thema „Ältere Menschen/Pflege im Kreis Wesel“ erhalten Sie unter: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/pflege Wichtige Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Goldstraße 14, 47495 Rheinberg Bozena Bomastyk Tel.: 02843 171-361 oder Mobil: 0171 7601608 E-Mail: bozena.bomastyk@rheinberg.de Rentenberatung Die Rentenstelle steht bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung. Es erfolgt eine kostenlose Antragsaufnahme für alle Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Weitere Aufgaben bzw. Dienstleistungen der Rentenstelle sind: • Umwandlung und Weiterzahlung bereits bewilligter Renten • Hilfen bei Kontenklärungen und Anerkennung verschiedenster rentenrechtlicher Zeiten • kostenlose Fotokopien und Beglaubigen von Unterlagen, die für die Rententräger wichtig sind • Bereitstellung von Informationsmaterialien zu Rentenfragen • Beantragung der Berechnung Ihres aktuellen Rentenanspruchs durch den Rentenversicherungsträger • Aufnahme und Entgegennahme von Anträgen auf Heilverfahren und Reha-Maßnahmen 1 Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bei der Stadt Rheinberg

7 Weitere Informationen zum Behindertenbeirat und seinen Mitgliedern finden Sie unter: https://www.rheinberg.de/de/inhalt/ behindertenbeirat App-Angebot „Gut versorgt in …“ „Gut versorgt in …“ ist eine Senioren- und Gesundheits-App für ältere Menschen und deren Angehörige. Sie umfasst ein Informationsportal zu den Themen „Rund ums Älterwerden“ und kombiniert diese mit einem lokalen Adressverzeichnis der jeweiligen Stadt, wie u. a. Ärzte, Beratungsstellen, Pflegedienste, Freizeit sowie Beauty und Wellness. Die Nutzer*innen finden so schnell und unkompliziert die richtigen Ansprechpartner*innen. Auch für Rheinberg wurde diese App initiiert und wird fortlaufend mit neuen Anbietern und Dienstleistern aktualisiert. Besuchen Sie die Homepage unter https://gut-versorgt-in.de oder laden Sie die App mit Ihrem iOS oder Android Smartphone kostenlos herunter! Wenn Sie den QR-Code einscannen, führt er Sie direkt zum Download der App. • Beratung bei der Abfassung und Begründung von Widerspruchsverfahren Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Barbara Nowak Tel.: 02843 171-328 Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat der Stadt Rheinberg ist ehrenamtlich tätig und bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen eine persönliche Beratung an. Er berät in allen Belangen einer Behinderung. Dazu gehören insbesondere: • Beratung über Unterstützungsmöglichkeiten • Hilfe bei der Beantragung von Leistungen oder Hilfsmitteln sowie bei der Feststellung eines Grades der Behinderung • Beratung zu Anliegen rund um den Arbeitsplatz für behinderte Menschen Hierzu arbeitet der Beirat auch mit anderen Beratungsstellen zusammen und leitet Anfragen ggf. entsprechend weiter. Die Beratungen können telefonisch oder – nach vorheriger Terminvereinbarung – persönlich stattfinden. Behindertenbeirat der Stadt Rheinberg Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg Ansprechpartnerin: Magdalene van Voorn Tel.: 0170 7161755 (Beiratstelefon) Tel.: 0174 3124004 (Frau van Voorn) E-Mail: behindertenbeirat@rheinberg.de Sprechstunde: jeden 3. Donnerstag im Monat 15:30 – 16:30 Uhr im Stadthaus, Raum 136 Behindertenbeirat

8 gen, die mit und für ältere Menschen arbeiten. Auch sind über den Seniorenbeirat Notfalldosen und Notfallkarten erhältlich. Der Seniorenbeirat möchte durch seine Arbeit dazu beitragen, dass ältere und alte Menschen – unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation – gut und gerne in Rheinberg leben können. Ihre Anliegen und Wünsche sollen gehört werden. Weitere Informationen zum Seniorenbeirat und seinen Mitgliedern finden Sie unter: https://www.seniorenbeirat-rheinberg.de Seniorenbeirat der Stadt Rheinberg Seniorenbüro: Alte Kellnerei, Innenwall 104, 47495 Rheinberg Sprecherin: Bärbel Reining-Bender Tel.: 0170 6989319 E-Mail: seniorenbeirat.rheinberg@web.de Stadtverwaltung Rheinberg – Stadthaus Allgemeine Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Montag – Mittwoch 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr Bitte beachten Sie mögliche abweichende Öffnungszeiten für bestimmte Fachbereiche bzw. Einrichtungen der Stadt Rheinberg. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.rheinberg.de. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Rheinberg auch telefonisch für Rückfragen oder für eventuelle Terminabsprachen zur Verfügung: Tel.: 02843 171-0 Seniorenbeirat Der Seniorenbeirat ist ein Gremium der Stadt Rheinberg, das ehrenamtlich tätig ist. Er besteht aus neun Mitgliedern, die vom zuständigen Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren bestellt werden. Menschen, die im Seniorenbeirat mitgestalten und mitwirken möchten, sind dazu herzlich eingeladen. Die Sitzungen des Seniorenbeirates finden alle sechs Wochen statt. Interessierte Bürger*innen können gerne an den Sitzungen teilnehmen. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen älterer Menschen in Rheinberg und setzt sich für ihre Belange ein. Er wirkt beratend mit bei Themen, Maßnahmen und Planungen, die ältere Menschen betreffen. Damit versteht er sich als Bindeglied zwischen Senior*innen, der Stadtverwaltung und dem Rat der Stadt. Ratsuchende können sich mit ihren Fragen und Anliegen gerne an den Seniorenbeirat wenden. Der Seniorenbeirat hat das Ziel, die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben in Rheinberg zu fördern und zu stärken. Dafür entwickelt der Seniorenbeirat Ideen und gibt Anregungen. Zudem pflegt er Kontakt und Austausch zu anderen EinrichtunSeniorenbeirat vor dem Pulverturm

9 Bei Fragen bezüglich eines Besuches wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ortsvorsteher*innen bzw. direkt an den Bürgermeister. Bürgermeister Dietmar Heyde Stadthaus, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg Büro des Bürgermeisters Nicole Guyens, Zimmer 142 Tel.: 02843 171-102 Stellvertretende*r Bürgermeister*in: Erich Weisser, 1. stellvertretender Bürgermeister Tel.: 0173 8350735 Karin Winkler, 2. stellvertretende Bürgermeisterin Tel.: 02843 80323 Ortsvorsteher*innen: Bezirk Rheinberg 1: Rheinberg-Innenstadt, Millingen, Alpsray Franziska Bröcking, Gelderstraße 13, 47495 Rheinberg Tel.: 0172 5432211 Bezirk Rheinberg 2: Borth, Wallach, Ossenberg Petra Christel Hoster, Borther Straße 241 a, 47495 Rheinberg Tel.: 02802 6828 Bezirk Rheinberg 3: Orsoy, Orsoyerberg Karin Karl, Unter dem Berg 15, 47495 Rheinberg Tel.: 02844 900743 Bezirk Rheinberg 4: Budberg, Eversael, Vierbaum Martina Nürenberg, Sandweg 17, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 9598909 Büro des Bürgermeisters Glückwünsche zu Ehejubiläen und Geburtstagen Der Bürgermeister der Stadt Rheinberg bietet an, dem Jubelpaar im Namen der Stadt Rheinberg mit den zuständigen Ortsvorsteher*innen zur Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit etc. persönlich zu gratulieren. Die Stadt Rheinberg ist auf einen Hinweis bezüglich Ihres Hochzeitsjubiläums angewiesen (dieser Hinweis kann durch Sie selber, durch Freunde, Bekannte oder Verwandte geschehen). Bedenken Sie bitte, dass die Stadt ca. 4 Wochen vor dem evtl. Gratulationstermin eine Mitteilung hierüber erhalten muss, weil eine gewisse Vorlaufzeit vonnöten ist. Hierzu reicht ein Anruf unter der unten angegebenen Rufnummer. Die Presse (RP, NRZ sowie Niederrhein Nachrichten) wird gerne informiert, wenn dies der Wunsch der Jubilare ist. Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenlos. Auch ist es Herrn Bürgermeister und den zuständigen Ortsvorsteher*innen ein großes Anliegen und eine Ehre, Ihnen zu Ihrem runden Geburtstag persönlich zu gratulieren (sofern dies gewünscht ist). Beim 80., 90. und ab dem 95. Geburtstag erfolgt ein Besuch in vorheriger Absprache mit der Jubilarin/dem Jubilar. Sollten Sie erst kurzfristig vor Ihrem Jubiläumsgeburtstag (80., 90. und ab 95.) nach Rheinberg gezogen sein, bitten wir um einen kurzen Anruf. Sofern eine Gratulation nicht erwünscht ist, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis. Da immer mehr Rheinberger*innen nicht mehr im örtlichen Telefonbuch verzeichnet sind, wird es zunehmend schwieriger, die Jubilare zu erreichen. Von daher bittet die Verwaltung um Ihr Verständnis, dass eine persönliche Gratulation in diesem Fall nicht erfolgen kann.

10 • Sitzungstermine des Rates und seiner Ausschüsse • Tagesordnungen und Vorlagen • Volltextrecherche in allen Ratsunterlagen und dem Ortsrecht Stadt Rheinberg Fachbereich Personal und Organisation Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg Susanne Griesbach, Zimmer 123 Tel.: 02843 171-104 Maike Lange, Zimmer 133 Tel.: 02843 171-115 Schiedsamt Für Bürger*innen besteht das Angebot, sich bei Streitigkeiten, die nicht im Miteinander gelöst werden können, an das Schiedsamt zu wenden. Es ist eine Stelle zur Streitschlichtung, für die die am Schluss aufgeführten Schiedspersonen zuständig sind. Die Palette an Themen ist umfassend. Schiedspersonen führen Vermittlungsgespräche mit dem Ziel, eine nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten zu erzielen. Sie handeln getreu „Schlichten statt Richten“ oder „Vertragen ist besser als Klagen“. Die Schiedspersonen hören in den Schlichtungsgesprächen aktiv zu, bemühen sich um eine ruhige und entspannte Atmosphäre und versuchen, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen. Im Endeffekt wollen sie dazu beitragen, dass die beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung finden, um den sozialen Frieden wiederherzustellen. Haben sich die Parteien beim Schlichtungsgespräch gütlich geeinigt, ist der Streit beendet und die Sache erledigt. Sind die Schlichtungsbemühungen erfolglos, erhalten die Antragsteller*innen eine Bescheinigung, die sie zur Aufnahme eines Klageverfahrens vor Gericht berechtigen. Bürgerbüro Sie finden das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinberg im Erdgeschoss des Stadthauses, direkt im Bereich der Eingangshalle. Ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden. Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Die Vorsprache im Bürgerbüro ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ihren persönlichen Termin können Sie telefonisch oder über das OnlineFormular vereinbaren. https://www.rheinberg.de/Online-Terminvereinbarung Stadt Rheinberg Bürgerbüro Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 171-350 Gemeindeorgane/Schiedsamt Gemeindeorgane Im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Rheinberg erhalten Sie umfassende Informationen über: • Fraktionen und Gremien des Rates der Stadt Rheinberg • Kommunendaten, Ortsvorsteher*innen und stellvertretende Bürgermeister*innen

11 teile hin.“ Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz. Trotz rechtlicher Gleichstellung sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit von Frauen und Männern heute noch ganz anders aus. In vielen Bereichen sind Frauen nicht gleichberechtigt. Die unterschiedlichen Lebenswelten von Frauen und Männern finden in Vorhaben und Maßnahmen noch immer wenig Berücksichtigung. Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich: • für faire Chancen für Frauen und Männer • für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie • für mehr Frauen in Politik und Führungsebenen • für den Abbau von stereotypen Geschlechterrollen in der Gesellschaft • für den Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt • für eine frauenfreundliche Stadtplanung und Infrastruktur und • gegen Gewalt an Frauen, Männern und Kindern In Fällen von Gewalt an Frauen steht das Hilfetelefon kostenfrei zur Verfügung: 08000 116 016. Stadt Rheinberg Gleichstellungsbeauftragte Karin Becker Zimmer 117.7 Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 171-429 Schiedsamtsbezirk Rheinberg I (Rheinberg, Annaberg, Winterswick, Alpsray und Millingen) Gerburg Dicks Am Annaberg 14, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 7963 Schiedsamtsbezirk Rheinberg II (Orsoy + Orsoyerberg) Paul Oelinger Binsheimer Straße 22, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 990407 Schiedsamtsbezirk Rheinberg III (Budberg, Eversael und Vierbaum) Sonja Engelmann Rheinkamper Straße 22, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 990407 Schiedsamtsbezirk Rheinberg IV (Borth, Wallach und Ossenberg) Uwe Walde Am Wiesenrain 23, 47495 Rheinberg Tel.: 0151 67525751 Stadt Rheinberg Fachbereich Ordnungswesen Kirchpaltz 10, 47495 Rheinberg Stefan Schumacher, Zimmer 107 Tel.: 02843 171-308 Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellung Mann und Frau „… Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender NachBahnhof in Rheinberg

12 Kreis Wesel – Beratung für Schwerbehinderte Personen, die dauernd (voraussichtlich länger als 6 Monate) körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können beim zuständigen Fachdienst des Kreises Wesel einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Kreis Wesel Fachdienst 56 (Schwerbehindertenausweise) Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Servicebüro Raum 044 (Erdgeschoss) Tel.: 0281 207-4980 E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de Tel. Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Es besteht die Möglichkeit, einen Erst- oder Änderungsantrag online zu stellen (ELSA) unter: https://www.sgbix-online.nrw.de/sgbix oder den Sachstand Ihres Antrages (VRONI) unter Angabe Ihres Geschäftszeichens einzusehen. Für Auskünfte und Anträge bei der Stadtverwaltung Rheinberg wenden Sie sich bitte an Barbara Nowak, Tel.: 02843 171-328 oder den Behindertenbeirat, Magdalene van Voorn, Tel.: 0170 7161755. Heimaufsicht des Kreises Wesel Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, Einrichtungen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die behördliche Qualitätssicherung zu sorgen. Rechtliche Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrichtungen lebenden Menschen, deren Angehörige und/oder Betreuer*innen und die dort arbeitenden Beschäftigten. Sie informiert diesen Personenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich ihrer Sorge und Nöte an. Kreis Wesel – Heimaufsicht Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Tel.: 0281 207-0 Die Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in den einzelnen Einrichtungen erfolgt durch regelmäßige und unangemeldete Prüfungen durch die Heimaufsicht. Weitere Informationen, Ergebnisberichte der Prüfungen und Ansprechpartner*innen finden Sie unter: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/heimaufsicht/ #ansprechpartner Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht Wie kann ich vorsorgen? Jede und jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder aufgrund des Alters in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Was passiert, wenn ich keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen kann? Plötzlich stellen sich viele Fragen: • Wer vertritt meine Interessen und darf für mich entscheiden? • Wer erledigt meine Bankgeschäfte? • Wer kümmert sich um meine Behördenangelegenheiten? 2 Weitere Beratungsstellen und Kontaktpersonen

13 durch das Betreuungsgericht erfolgt, können Sie dies in Form einer Betreuungsverfügung festlegen. Diese Verfügung ist für das Betreuungsgericht verbindlich, soweit keine rechtlichen Gründe dagegensprechen. In der Betreuungsverfügung können Sie vorschlagen, wer als Betreuer*in eingesetzt werden soll. Sie können außerdem Wünsche zum Inhalt und zur Führung der Betreuung äußern, z. B. ob und durch wen Sie zu Hause gepflegt werden möchten, in welchem Pflegeheim Sie ggf. gepflegt werden möchten, ob Schenkungen zulässig sein sollen und vieles mehr. Patientenverfügung Viele Menschen fürchten aufgrund der heute sehr fortschrittlichen Medizin, durch Apparate künstlich am Leben erhalten zu werden. Hier ist die Patientenverfügung die Möglichkeit, für die letzte Phase des Lebens genau festzulegen, in welchen Situationen (zum Beispiel im Sterbeprozess, im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, bei einem sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozess, bei einer Hirnschädigung) welche medizinischen Maßnahmen (nicht) gewünscht sind (z. B. keine Apparatemedizin, keine künstliche Ernährung/Flüssigkeitsvergabe, keine Dialyse). Die Patientenverfügung ist eine verbindliche Anleitung für jeden, der Sie medizinisch behandelt, für die Person, die Sie betreut, oder für die Bevollmächtigten. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Vordrucken. Wichtig ist, dass die Krankheitsbilder und ärztliche Maßnahmen konkret beschrieben werden. Hierzu sollten Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens sprechen! Lassen Sie sich beraten. Die Betreuungsstellen vor Ort tun dies gerne. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Gespräch. Wenn Sie nicht zu uns kommen können, sind auch Hausbesuche möglich. • Wer organisiert für mich ambulante Hilfen? • Wer spricht mit meinem Arzt oder meiner Ärztin? Eine große Sorge vieler Menschen ist, dass eine fremde, vom Gericht eingesetzte Person über sie bestimmen darf. Um dies zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge. Vollmacht Sie können eine Vollmacht erteilen, um eine vom Gericht bestellte Betreuung zu verhindern. Eine Betreuung darf nur eingerichtet werden, wenn andere Hilfen (z. B. Angehörigenhilfe, Nachbarschaftshilfe, Vollmacht) nicht ausreichen oder nicht vorhanden sind. Die Vollmacht regelt die rechtliche Vertretung. Sie selbst bestimmen zu einem Zeitpunkt, an dem es Ihnen noch gut geht, eine Person, die Sie vertreten darf, wenn Sie sich selbst nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern können. Mit der Vollmacht berechtigen Sie eine Person, die Sie lange kennen und der Sie vertrauen – z. B. ein Familienmitglied, eine Freundin oder einen Freund – sich im Notfall um Sie zu kümmern. Sie legen auch fest, in welchen Angelegenheiten diese Person für Sie entscheiden soll. Es gibt viele Informationen und verschiedene Muster für die Inhalte einer Vollmacht, was verwirrend sein kann. Die Betreuungsstelle berät Sie über die Inhalte von Vorsorgeverfügungen, nimmt die Vollmacht auf und beglaubigt die Unterschrift öffentlich gegen eine Gebühr von 10 Euro. Damit ist sicher, dass die Vollmacht rechtlich nicht angezweifelt werden kann. Je nach Lebens- und Vermögenssituation ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen. Betreuungsverfügung Wenn Sie eine rechtliche Betreuung einer Vollmacht vorziehen, z. B., weil dabei eine gerichtliche Kontrolle der Betreuer*innen

14 möglich in Ihren vier Wänden leben möchten, sollten Sie Ihre Wohnung frühzeitig entsprechend verändern. Unfallquellen müssen beseitigt werden, vieles sollte bequemer für Sie werden. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die verändert werden müssen. Der handwerkliche und finanzielle Aufwand für eine altersgerechte Wohnungsanpassung ist viel geringer, als Sie denken. Aber auch größere Maßnahmen lohnen sich. Wohnungsanpassungen machen vielleicht einen Umzug ins Altersheim überflüssig. Darüber hinaus gibt es die sogenannten altengerechten Wohnungen, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Sie befinden sich in Mietshäusern im Erdgeschoss oder im ersten Obergeschoss. Diese Wohnungen haben zwar nicht alle Merkmale einer reinen Altenwohnung, sind aber auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Wir wollen, dass Sie so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Die Mitarbeiter*innen der Wohnberatungsstellen beraten Sie zu allen Fragen des barrierefreien Wohnens. Dazu gehören Informationen und Planungen zu möglichen Umbaumaßnahmen, deren Finanzierung, Hilfsmittelberatung, aber auch Unterstützung bei Anträgen, Gespräche mit den Vermietern, Pflegekassen, Handwerkern oder Behörden. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt nach Terminabsprache bei Ihnen zu Hause, selbst wenn Sie nicht betroffen sind. Sie steht allen Menschen im Kreis Wesel zur Verfügung. Wohnberatung für den Kreis Wesel in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Dekanate Dinslaken und Wesel Silvia Füting, Christa Testroet und Olaf Saddeler Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel Tel.: 0281 34178-25 Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an: Kreis Wesel – Betreuungsstelle Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Ansprechpartner für die Stadt Rheinberg Marius Feist Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Tel.: 0281 207-2448 Herr Feist ist nach vorheriger Terminabsprache an jedem ersten Montag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Nebenstelle, Orsoyer Straße 18, in Rheinberg anzutreffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.kreis-wesel.de/de/ dienstleistungen/betreuungsrecht Wohnberatungsstelle Kreis Wesel Die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lebensgestaltung verändern sich mit zunehmendem Alter. Wenn Sie so lange wie Der Rheindeich bei Orsoy

15 Kreis Wesel – Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung bei psychischen Störungen und Erkrankungen Gesundheitsamt Moers Mühlenstraße 9 – 11, 47441 Moers Josefine Doblies Tel.: 02841 202-1138 (Anmeldung) Beratung bei Suchterkrankungen Caritasverband Moers-Xanten e. V. Goldstraße 19, 47495 Rheinberg Nadine Dohmke Tel.: 02843 971030 Wichtige Information! Bei einer akuten Krisensituation sollten Sie: • zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin gehen oder dort anrufen oder • den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen (Tel.: 116 117) oder • Kontakt mit der psychiatrischen Abteilung einer Klinik aufnehmen. Wenn eine unmittelbare Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, zögern Sie nicht, sofort den Rettungsdienst 112 oder die Polizei 110 zu verständigen! Bei Gesprächsbedarf unterstützt Sie die Telefonseelsorge kostenfrei und rund um die Uhr. Tel.: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 Runder Tisch Ältere Menschen im Kreis Wesel Der „Runde Tisch Ältere Menschen im Kreis Wesel“ hat die Aufgabe, die Verwaltung und die politischen Gremien des Kreises von Weisungen unabhängig, überkonfessionell, überparteilich und verbandsunabhängig zu unterrichten und zu beraten. Er tagt in nicht öffentlicher Sitzung. Ziel ist es, die Interessen der älteren Generationen zu vertreten und die Entscheidungsgremien des Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://caritas-wesel.de/pflege-und-beratung/ wohnberatung Wohnberatung für den Kreis Wesel in Trägerschaft des Caritasverbandes Moers-Xanten e. V Augustastraße 7 – 9, 47441 Moers Birgit Meschendörfer Tel.: 02841 8804832 Karin Müller Tel.: 02841 8804831 Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.caritas-moers-xanten.de/hilfeund-betreuung-im-alter/beratung-im-alter/beratungim-alter Beratung für Menschen mit psychischen Erkrankungen/Suchtberatung Das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes richtet sich an Menschen mit psychischen Störungen oder Erkrankungen, mit psychischen Behinderungen, mit einer Abhängigkeitserkrankung wie Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit, Spielsucht, Online-Sucht, in akuten Lebenskrisen sowie an Personen, die als Angehörige oder sonstige Bezugspersonen Hilfe oder Beratung wünschen. Beratung und Unterstützung erfolgen durch individuelle Hilfsangebote. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.kreis-wesel.de/de/verwaltung/531-4-sozialpsychiatrischer-dienst/

16 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist eine Beratungsstelle nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) § 32 SGB IX. Hier werden Menschen, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, in allen Fragen zu Schwerbehinderung und Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung, zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung des Lebensunterhaltes beraten und unterstützt. Auch Familienangehörige, Freunde, Kolleg*innen oder andere nahestehende Personen von Menschen mit (drohender) Behinderung sind herzlich willkommen. Die EUTB® unterstützt die Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung. Beratungsbüros: Standort Moers Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers Tel.: 02841 9000-31 oder 9000-32 Sprechzeiten: Montag 15:00 – 18:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Standort Wesel Viktoriastraße 10, 46483 Wesel Tel.: 0281 164358-86 oder 164358-87 Sprechzeiten: Mittwoch 15:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/ ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung- eutb-kreis-wesel-0 Kreises Wesel im Sinne der älteren Menschen zu beeinflussen. Der Seniorenbeirat der Stadt Rheinberg ist hier ebenfalls vertreten. Kreis Wesel – Hilfen in besonderen Lebenslagen Geschäftsstelle Runder Tisch Ältere Menschen Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Heide Westrich Tel.: 0281 207-3355 Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/ runder-tisch-aeltere-menschen Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Darüber hinaus ist die KoKoBe eine Anlaufstelle für Angehörige oder Fachleute. Ziel dabei ist die Unterstützung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, aber auch regionale Angebote zu bündeln und zu vernetzen. KoKoBe Haagstraße 7 a, 46519 Alpen Frau Lenz Tel.: 02802 947545 oder Mobil: 0162 7823647 Termine nach Absprache. Auf Wunsch ist ein Hausbesuch möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.kokobe-kreis-wesel.de/ sonsbeck-alpen-rheinberg.html

17 Dabei bieten wir ausführliche Beratung und Unterstützung – vor, während und nach der Kur. Caritasverband Moers-Xanten e. V Goldstraße 17/19, 47495 Rheinberg Kurberatung Regina Wortmann Tel.: 02843 971062 Servicezeiten der Kurberatung: Montag, Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr Donnerstag 11:00 – 17:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.caritas-moers-xanten.de/ fuerfamilienkinderjugendliche/hilfe-in-der-familie/ kurberatung Demenzberatung Rein medizinisch gesehen versteht man unter Demenz eine Erkrankung des Gehirns, bei der vor allem das Gedächtnis mit der Zeit immer mehr Gedächtnislücken aufweist. Oftmals kommt eine psychische Veränderung im Sinne einer Depression hinzu, da die Betroffenen die negativen Veränderungen bemerken, aber ihnen gegenüber hilflos sind. Sozialverband VdK Der VdK ist der Sozialverband für alle Bürger*innen, die Unterstützung in sozialrechtlichen Fragen suchen, sich mit Erfolg für soziale Gerechtigkeit einsetzen wollen und in einer starken Gemeinschaft ihre Freizeit gestalten möchten. Wenn Ihr Recht gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern gerichtlich erstritten werden muss, vertreten wir Sie vor Gericht. Es wird beraten in den Bereichen Arbeitslosenrecht, Berufsgenossenschaften, Grundsicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht. Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e V Kreisverband am Niederrhein Innenwall 51, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 9592-0 Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle: Montag – Freitag 09:00 – 13:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.vdk.de/kv-am-niederrhein/ ID56820 Kurberatung für Familien und pflegende Angehörige Rund um die Uhr für Kinder und Familie da sein, das ganze Jahr. Das ist bei aller Liebe auch eine Belastung. Wer sich ausgepowert, erschöpft und krank fühlt, braucht dringend eine Auszeit – um aufzutanken, auszuspannen, nachzudenken, sich mit anderen auszutauschen, vielleicht auch um neue Perspektiven zu entdecken. In einer Kurmaßnahme können Mütter, Väter und pflegende Angehörige frei vom Alltag neue Kraft schöpfen und gesund werden, allein oder mit ihren Kindern bzw. Pflegebedürftigen. Am Hasenpfad in Rheinberg

Zum Krankheitsbild der Demenzerkrankungen gehören Gedächtnis- und Orientierungsstörungen, Sprachstörungen, Störungen des Denk- und Urteilsvermögens sowie Veränderungen der Persönlichkeit. Diese Störungen sind bei den Betroffenen unterschiedlich stark ausgeprägt und nehmen im Verlauf der Erkrankung zu. Sie machen die Bewältigung des normalen Alltaglebens für die Erkrankten und deren Angehörige immer schwieriger. Demente Menschen und deren Angehörige sind zunehmend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Die jeweiligen Anforderungen an Betreuung, Pflege,Therapie und ärztliche Behandlung sind individuell sehr unterschiedlich. Wir helfen Ihnen gerne die Schwierigkeiten des Alltags zu meistern. Demenzerkrankungen betreffen auch die Angehörigen! info@ahg-moers.de www.ahg-moers.de Kontaktieren Sie uns: Alzheimer Gesellschaft Moers - Niederrhein e.V. Mühlenstraße 20 47441 Moers 02841 - 781840

19 Krebsberatung Niederrhein e V Eine Krebserkrankung trifft die Betroffenen und Zugehörigen häufig aus heiterem Himmel, sie kann von heute auf morgen alle Lebensbereiche berühren. Neben dem Umgang mit der lebensbedrohlichen Erkrankung können Familiensysteme ins Wanken geraten oder die berufliche und finanzielle Existenz bedroht sein. Wenn auch Sie sich in einer solchen Situation befinden, sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie und gerne auch Ihre Zugehörigen, damit Sie Ihren eigenen Weg finden, die jetzt vielfältigen Herausforderungen annehmen zu können. Krebsberatung Niederrhein e. V Eurotec-Ring 40, 47495 Moers Tel.: 02841 6562050 Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung: Montag – Freitag: 08:30 – 16:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.krebsberatung-niederrhein.de Hospiz- und Palliativberatung Unheilbar kranken und schwerstkranken Menschen soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglicht werden. Sterbebegleitung bietet diese Hilfe in der letzten Lebensphase eines Menschen an. Hospizdienste, Hospize, Palliativteams und Palliativstationen versorgen und begleiten Sterbenskranke und ihre Angehörigen zu Hause (ambulant), teilstationär oder stationär. In jedem Fall stehen eine ganzheitliche Betreuung und Begleitung der Menschen im Zentrum. Durch eine frühzeitige Diagnose gewinnen Patient*innen wertvolle Lebenszeit. Im günstigen Fall kann der Krankheitsverlauf durch Medikamente verlangsamt und dadurch Lebensqualität gewonnen werden. Für vorsorgende Maßnahmen bleibt mehr Zeit, um für Erkrankte ein Netzwerk an Hilfen aufzubauen und Entscheidungen für den späteren Verlauf der Krankheit zu treffen. Sowohl die Demenzerkrankung als auch die Depression erfordern fachärztliche Betreuung und ein verlässliches persönliches Umfeld des Betroffenen. Angebote für Angehörige von Menschen mit Demenz Gesprächskreis im St. Nikolaus Hospital Rheinberg Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg Bettina Schilling, Zimmer 2.32, 2. OG Tel.: 02843 179-23303 E-Mail: bettina.schilling@st-josef-moers.de Treffen: jeden 3. Dienstag im Monat 14:30 – 16:00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten Regionalbüro Niederrhein Alter, Pflege und Demenz St. Bonifatius-Haus Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel Tel.: 0281 34178-23 Deutsche Alzheimer-Gesellschaft Über die Service-Nummer 01803 171017 oder im Internet unter www.deutsche-alzheimer.de können Sie sich als Betroffene*r, Angehörige*r und Ratsuchende*r bundesweit von der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft für 9 Cent pro Minute – aus Handynetzen nicht erreichbar – qualifiziert beraten lassen. Kreis Wesel Der Kreis Wesel bietet online einen Demenzwegweiser an, welcher in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. www.kreis-wesel.de/themen/demenzwegweiser

20 Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes Netz von Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Menschen mit schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre Angehörigen. Hospizdienste und Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) begleiten und versorgen die Betroffenen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und im Pflegeheim. Stationäre Hospize und Palliativstationen in Krankenhäusern bieten Hilfe, wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist. ALPHA – Die Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung informiert kostenfrei über diese Strukturen, vermittelt Hilfsangebote in den Regionen und ist im Auftrag des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales tätig. Adressen in Ihrer Nähe und viele weitere Informationen im Internet unter www.alpha-nrw.de. Gerontopsychiatrische Beratungsstelle St Nikolaus Hospital Rheinberg Orsoyer Straße 55, 47495 Rheinberg Bettina Schilling Tel.: 02843 179-23303 Claudia Berghaus Tel.: 02843 179-23305 Sprechzeiten: Montag – Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und nach Vereinbarung • Beratung und Unterstützung für Senior*innen mit psychischen Erkrankungen im Alter, wie der Demenz vom Alzheimertyp, anderen Demenzformen, Depression im Alter etc. • Beratung für Angehörige Stationäres Hospiz – Haus Sonnenschein Moerser Straße 20, 47495 Rheinberg Miriam Klaas (Leiterin des Hospizes) Tel.: 02843 179-22500 Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Hospiz Haus Sonnenschein Moerser Straße 20, 47495 Rheinberg Bettina Borowski (Koordinatorin) Tel.: 02843 179-22182 Was ist ein ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst? Menschen mit schweren und unheilbaren Erkrankungen wünschen sich oft eine Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung. Mit dem Begriff „Hospiz“ werden alle Angebote bezeichnet, die den Betroffenen und ihren Familien Unterstützung anbieten. Dazu gehören vor allem eine einfühlsame psychosoziale Begleitung sowie die „palliativpflegerische Beratung“, bei der umfassend über lindernde Maßnahmen im Verlauf einer schweren Erkrankung informiert wird. Wir bieten Schwerkranken und Sterbenden sowie ihren Angehörigen Unterstützung, Entlastung, Begleitung und palliativpflegerische Beratung in ihrem häuslichen Umfeld. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter: https://www.st-josef-moers.de/hospiz-haussonnenschein ALPHA Rheinland Ansprechstelle im Land Nordrhein-Westfalen zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung Heinrich-Sauer-Straße 15, 53111 Bonn Tel.: 0228 746547

21 • 12:00 Uhr, Menschen mit GdB-Nachweis bzw. mit Betreuungsperson • 13:00 Uhr, Senioren (Alter 65+) mit Bescheinigung durch den Rentenbescheid, • 14:30 – 15:30 Uhr, alle weiteren Kunden Rheinberger Tafel Im Pfarrheim St. Anna An der St.-Anna-Kirche 2, 47495 Rheinberg Ehrenamtliche Koordinatorin: Tanja Braun Tel.: 0171 1864463 Unterstützen Sie die Tafel mit Zeit, Lebensmitteln oder Geldspenden („Förderverein der Rheinberger Tafel, Ausgabestelle Rheinberg e. V.“). Jede Hilfe ist wertvoll. Portal „Nebenanhilft de“ Der Caritasverband Moers-Xanten hat eine neue Plattform für Nachbarschaftshilfe in Betrieb genommen – das kostenfreie Online-Portal „Nebenanhilft.de“ bringt Menschen im linksrheinischen Kreis Wesel zusammen. Um unkompliziert und schnell Hilfe zu erhalten, können Menschen Gesuche und Angebote kostenlos inserieren und einsehen, z. B. Hilfe rund um Haus und Garten, Hol- und Bringdienst oder Begleitung und Betreuung für Mensch und Tier. Weitere Informationen und Kontakt: Caritasverband Moers-Xanten Alice Püplichhuisen Tel.: 0151 11414996 Ilka Mainka Tel.: 0176 15430020 E-Mail: nebenanhilft@caritas-moers-xanten.de https://nebenanhilft.de Allgemeine Soziale Beratung der Grafschafter Diakonie Reichelsiedlung Buchenstraße 4, 47495 Rheinberg Tel.: 02843 90363-0 Themen und Schwerpunkte: • Wirtschaftliche Not und Hilfe in finanziellen Notlagen • Unterstützung und Information bezüglich der Durchsetzung sozialer Ansprüche • Probleme des Alters • Seelische Notlagen und Lebenskrisen • Krankheit und Behinderung • Familiäre Probleme • Berufliche Orientierungslosigkeit Die Tafel Die Rheinberger Tafel rettet Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, und gibt sie an bedürftige Menschen weiter, die sich eine ausgewogene Ernährung nicht leisten können. Die Mitarbeiter*innen der Tafel engagieren sich seit Jahren ehrenamtlich. Sie sammeln Lebensmittel im Handel und bei herstellenden Unternehmen und verteilen diese an armutsbetroffene Menschen. Oft initiieren die Mitarbeiter*innen selbst Aktionen, die gemeinsam mit den Unternehmen auf die Beine gestellt werden. Die Rheinberger Tafel ist spendenfinanziert und selbst auf Unterstützung angewiesen. Die Ausgabe der Lebensmittelspenden der Rheinberger Tafel erfolgt dienstags zu folgenden Zeiten:

22 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII tritt ein, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben: • Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hilfe zum Lebensunterhalt Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht. Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Annette Twardzik, Zimmer 28 Tel.: 02843 171-319, Buchstabe A – K Tanja Kiwitt, Zimmer 27 Tel.: 02843 171-322, Buchstabe L – Z Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld Hilfe zur Pflege Die Leistungen der Hilfe zur Pflege entsprechen weitgehend den Leistungsarten der Pflegeversicherung. Gegenüber dem bisherigen Recht sind die Leistungen der Hilfe zur Pflege mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere um ambulante und stationäre Betreuungsleistungen erweitert worden. Grundsätzlich erhalten nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen der Hilfe zur Pflege. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. In den Fällen, in denen die häusliche Pflege nicht ausreicht und die pflegebedürftigen Personen die Kosten einer stationären Pflege nicht durch Leistungen der Pflegekasse, durch eigenes Einkommen oder Vermögen tragen können, werden diese von dem Träger der Sozialhilfe übernommen. Einkommen und Vermögen werden bei der Gewährung von Sozialhilfe angerechnet. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten werden von der Pflegeversicherung nicht getragen und bei Hilfebedürftigkeit von der Sozialhilfe übernommen. 3 Finanzielle Unterstützung

23 Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Jürgen van Gember, Zimmer 6 Tel.: 02843 171-332 Andrea Birkholz, Zimmer 6 Tel.: 02843 171-300 Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad. Hierzu muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Häusliche Pflegehilfe ist nicht nur im eigenen Haushalt zulässig. Es kann zwischen verschiedenen Leistungen gewählt und kombiniert werden. Sollten Sie die monatlichen Kosten der erforderlichen ambulanten Pflege nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leistungen der Pflegekasse auch Leistungen der Sozialhilfe möglich. Dieses gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für individuelle wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Entlastungsbetrag Das monatliche Entlastungsbudget in Höhe von 125 Euro dient zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastung der Pflegeperson (z. B. stundenweise Betreuung, Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung, organisatorische und praktische Assistenz-Leistungen). Nicht verbrauchte Gelder werden angespart. Maximal 1.500 Euro können im Folgejahr bis zum 30.06. verbraucht werden. Ausschließlich Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können den Entlastungsbetrag außerdem auch für Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Pflegewohngeld Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen können für ihre Heimbewohner*innen bei vollstationärer Unterbringung einen Zuschuss zu den Investitionskosten beantragen. Die Tagessätze der Pflegeeinrichtungen setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen, unter anderem aus den Investitionskosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen. In vollstationären Einrichtungen wird dieser Zuschuss als sogenanntes Pflegewohngeld gewährt. Dieses ist jedoch vom Einkommen und Vermögen der jeweiligen pflegebedürftigen Person abhängig. Dieses ist bei Antragstellung nachzuweisen. Stadt Rheinberg Fachbereich Soziales Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg Martina Brey, Zimmer 8 Tel.: 02843 171-320 oder 171-318 Wohngeld Das Wohngeld hilft einkommensschwachen eine Wohnung mietenden Personen und Personen mit Immobilienbesitz die Wohnkosten zu senken. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag bei der Wohngeldstelle stellen, in deren Bereich Ihre Wohnung liegt und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.

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