Seniorenwegweiser der Stadt Rheinberg

47 Testamentsangelegenheiten Niemand denkt gerne daran, dass das Leben irgendwann endet. Dennoch sollte man auch für den eigenen Tod Vorsorge treffen. Wurde z. B. kein Testament gemacht oder ist das Testament ungültig, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Niemand ist verpflichtet, seine Verwandten als erbende Person einzusetzen. Allerdings sieht das Gesetz für die nächsten Angehörigen einen Pflichtteil vor. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der grundsätzlich nicht entzogen werden kann. Ein Testament kann bei einem Notar gemacht werden. Der letzte Wille kann aber auch selbst verfasst und eigenhändig geschrieben werden. Ein Testament kann beim Nachlassgericht hinterlegt Situationen in den Austausch zu kommen. Dies kann bei ganz unterschiedlichen gemeinsamen Aktivitäten stattfinden. Gespräche mit anderen und das dort entgegengebrachte Verständnis tun gut und können emotional entlasten. Informationen und Tipps aus der Sicht von Erfahrenen unterstützen dabei, Herausforderungen in der Pflege besser zu bewältigen und sich selbst dabei nicht aus den Augen zu verlieren. Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Hanns-Albeck-Platz 2, 47441 Moers Ute Gieffers Tel.: 02841 900041 Sprechzeiten: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr Dr. H. Elisabeth Philipp-Metzen Tel.: 01590 1817957 Sprechzeiten: Mittwoch 11:00 – 13:00 Uhr info@knorr-bestattungen.de www.knorr-bestattungen.de

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