Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

Urnengrabstätten im Rasenfeld Auf allen Rheinfelder Friedhöfen stehen für die Beisetzung von Aschenurnen sogenannte Rasengrabfelder als Reihen- oder Wahlgräber zur Verfügung. Auf einigen Friedhöfen sind diese Grabfelder sternenförmig angelegt. In den Reihengräbern im Rasenfeld kann eine Urne, in den Wahlgräbern im Rasenfeld können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Aschenurnen werden der Reihe nach auf der Rasenfläche beigesetzt und mit einer mindestens 8 cm starken Steinabdeckplatte, die auf Bestellung der Angehörigen vom Steinmetz gefertigt wird und bereits zur Beisetzung vorhanden sein muss, abgedeckt. Auf der Abdeckplatte können Namen und Lebensdaten der Beigesetzten angegeben werden. Die Größe der Abdeckplatten ist vorgegeben. Sie beträgt 40 x 30 cm 12 bei Reihengräbern und 40 x 40 cm bei Wahlgräbern. Eine individuelle Gestaltung der Gräber durch die Angehörigen ist nicht möglich. Blumen und Grabschmuck können auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden (nur auf dem Hauptfriedhof vorhanden!). Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Grabstätten im „Garten der Erinnerung“ Die „Gärten der Erinnerung“ befinden sich auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof Herten-Degerfelden und dem Friedhof Minseln. Hierbei handelt es sich um besonders gestaltete Bereiche für Urnen und Sargbestattungen, die von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), bestehend aus Rheinfelder Bestattungsunternehmen und Friedhofsgärtnern, betreut und vermarktet werden. Der Erwerb einer Grabstätte im Garten der Erinnerung ist an den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit der Genossenschaft Badische Friedhofsgärtner eG verbunden. Nähere Informationen zu diesem Gräberfeld erhalten Sie bei der: ARGE, vertreten durch Bestattungen Frank, Inh. Benedict Mattes, Werderstraße 38, 79618 Rheinfelden (Baden), Telefon: 07623 6611 oder 717890, E-Mail: info@bestattungen-frank.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=