Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

11 Erdreihengrabstätten im islamischen Gräberfeld Auf dem Hauptfriedhof werden, in einem gesondert ausgewiesenen Feld, Grabstätten für Mitbürger des islamischen Glaubens ange- boten. Diese Gräber sind in ihrer Lage nach Mekka ausgerichtet. Die zugeordnete Größe dieser Gräber beträgt 90 x 220 cm. Die Ruhe-­ zeit beträgt 25 Jahre. Erdwahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen an denen, auf Antrag und anlässlich eines Todesfalles, ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Lage der Grabstätte kann in der Regel ausgewählt werden. Erdwahlgrabstätten werden als einstellige Tiefgräber für zwei Särge übereinander mit einer Größe von 90 x 220 cm oder mehrstellige Gräber (in der Regel 220 x 220 cm) angeboten. Bei Ablauf des Nutzungsrechtes, kann dieses, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren, erneut erworben werden. Frühchenfeld Zur Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten ist auf dem Hauptfriedhof ein besonderes Gemeinschaftsgräberfeld auf einer Rasenfläche eingerichtet. Die Kleinstsärge werden der Reihe nach beigesetzt. Blumen und Grabschmuck können auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden. Anonymes Urnengemeinschaftsfeld Ein anonymes Urnengemeinschaftsgräberfeld ist auf dem Hauptfriedhof eingerichtet. Auf einer großen Rasenfläche, die mit einem allgemeinen Gedenkstein gekennzeichnet ist, werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Eine Nennung der Namen der in diesem Feld Beigesetzten erfolgt nicht. Ebenso ist eine individuelle Gestaltung des Grabes durch die Angehörigen nicht möglich. Blumen und Grabschmuck können auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden. Urnenwahlgrabstätten Die Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten zur Beisetzung von Aschenurnen an denen, auf Antrag und anlässlich eines Todesfalles, ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Lage der Grabstätte kann in der Regel ausgewählt werden. In Urnenwahlgräbern, die über eine zugeordnete Größe von 100 x 100 cm verfügen, können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Bei Ablauf des Nutzungsrechtes kann dieses, jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren, erneut erworben werden.

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