Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

8 Anzeige beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag ange- zeigt werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Unser Standesamt befindet sich im Bürgerbüro des Rheinfelder Rathauses, Kirchplatz 2 in 79618 Rheinfelden (Baden). Telefon: 07623 95-405 oder -406 oder E-Mail: standesamt@ rheinfelden-baden.de Sprechzeiten des Standesamts: Montag und Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. Oftmals wurde bei der Eheschließung ein Stammbuch der Familie angelegt. In diesem sollten alle wichtigen Personenstandsurkunden gesammelt vorhanden sein. Bitte händigen Sie dieses Stammbuch dem Bestatter aus oder legen Sie es persönlich beim Standesamt vor. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:  Todesbescheinigung (bestehend aus dem Blatt A und B sowie drei weiteren Umschlägen)  bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden  Personalausweis oder Reisepass des / der Verstorbenen  aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde  Personenstandsurkunden: bei Ledigen die Geburtsurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Eheregister oder auch eine Abschrift auf dem ggf. vorhandenen Familienbuch, bei Witwen oder Witwern auch die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Partners, bei Geschiedenen auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt geführt werden.

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