Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Rheinfelden

9 Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieDie Bestattung den langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch bei den Ruhezeiten gibt es Unterschiede. So beträgt die Ruhezeit für Leichen auf den Rheinfelder Friedhöfen 25 Jahre, bei Aschen dagegen nur 15 Jahre. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die städtische Friedhofsverwaltung: Die Friedhofsverwaltung befindet sich in der Goethestraße 13 in 79618 Rheinfelden (Baden) direkt beim Hauptfriedhof. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr nur telefonisch erreichbar Telefon: 07623 95408 oder 01525 9545270 oder E-Mail: m.schrempp@rheinfelden-baden.de Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Friedhofswesen in unserer Stadt sind die Friedhofsordnung und die Bestattungsgebührensatzung. Auskünfte zur Höhe der Bestattungskosten erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung und den ortsansässigen Bestattungsinstituten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=