Bauen in Rheinfelden

15 Naturschutz und Umwelt Innerhalb des Gewässerrandstreifens ist die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten. Dies dient nicht nur zum Schutz vor Hochwasser, sondern auch, um das Ge- wässer vor potenziellen Schadstoffen zu bewahren. Ob die Funktionen des Gewässerrandstreifens gewahrt sind, wird bei jedem Bauantrag durch eine individuelle Prüfung kon- trolliert. Hochwasserschutz Eine weitere Schutzmaßnahme ist das grundsätzliche Ver- bot, in einem HQ100-Überschwemmungsgebiet zu bauen. HQ100-Gebiete bezeichnen Bereiche unmittelbar entlang des Gewässers, in denen es statistisch einmal in 100 Jahren zu Hochwasser kommt. Sie dienen der natürlichen Rückhaltung des Wassers und dem schadlosen Hochwasserabfluss. Aber auch Gebiete, die nicht direkt an einem Gewässer, sondern in der näheren Umgebung liegen, können hochwassergefähr- det sein. Somit ist es möglich, dass diese Bereiche ebenso zu einem HQ100-Überschwemmungsgebiet gehören. Diese Gebiete sind nicht nur Bereiche, die direkt von Über- schwemmungen bedroht sind. Auch bezeichnen sie Gegen- den, die dazu genutzt werden, bei Hochwasser in nahelie- genden Regionen zur Entlastung Wasser in Rückhaltebecken einzuleiten. Ob Ihr geplantes Bauvorhaben in einem solchen Gebiet liegt, können Sie bei der entsprechenden Umweltbehörde Ihres Landkreises in Erfahrung bringen oder in der Hochwasserge- fahrenkarte Baden-Württemberg überprüfen. Alle Maßnahmen können beliebig miteinan- der kombiniert werden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Als Gebäudeeigentümer müssen Sie den Nachweis innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage bei der Baurechtsbehörde vorlegen. Dazu muss ein Sachkundiger, der Brennstofflieferant oder der Wärmenetzbetreiber die Umset- zung bestätigen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de/ Gewässerrand Wenn Sie ein Grundstück in Gewässernähe besitzen und darauf bauen möchten, gilt es folgendes zu beachten: Jedes oberirdische Gewässer ist von einem Gewässerrandstrei- fen umgeben. Dies ist im Optimalfall ein gewässerbegleitender Grünstreifen, der das Gewässer vor schädlichen Stoffeinträgen schützt und für den Erhalt des gewässerty- pischen Bewuchses sowie der ökologischen Funktionen des Gewässers sorgt. Der Gewäs- serrandstreifen ist im Innenbereich mindes- tens 5 Meter und im Außenbereich mindes- tens 10 Meter breit. Gemessen wird ab der Oberkante der Gewässerböschung. Info Beratung und Informationen zu Bestands- und Neubauten Für eine Beratung zum Einsatz erneuer- barer Energien wenden Sie sich an den Energieberater der Stadt Rheinfelden (Baden) oder an die Untere Baurechts- behörde. © M. Schulte-Kellinghaus

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