Finanzielle Hilfen im Alter
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Finanzielle Hilfen im Alter
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Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Er-
werbsminderung wird zur Sicherstellung des notwen-
digen Lebensunterhalts gewährt, wenn Ihr eigenes
Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres
Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsi-
cherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart inner-
halb der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Wesentlicher Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass ge-
genüber unterhaltspflichtigen Kindern beziehungs-
weise Eltern kein Unterhaltsrückgriff erfolgt, wenn
deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Die
Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe
zum Lebensunterhalt.
Die Grundsicherung (Grundsicherungsbedarf) umfasst
im Einzelnen
•
den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz,
•
die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen
für Unterkunft und Heizung,
•
Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehinderten-
ausweises mit dem Merkzeichen G sowie bei Krank-
heit, wenn eine kostenaufwendige Ernährung er-
forderlich ist,
•
einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erst-
ausstattung einer Wohnung),
•
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis:
Grundsicherung wird auch bei stationärer
Unterbringung (z.B. in einer Pflegeeinrichtung) ge-
währt.