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Finanzielle Hilfen im Alter
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Finanzielle Hilfen im Alter
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Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Er-
werbsminderung wird zur Sicherstellung des notwen-
digen Lebensunterhalts gewährt, wenn Ihr eigenes
Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres
Ehe- oder Lebenspartners nicht ausreicht. Die Grundsi-
cherung ist seit dem 1. Januar 2005 eine Hilfeart inner-
halb der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Wesentlicher Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass ge-
genüber unterhaltspflichtigen Kindern beziehungs-
weise Eltern kein Unterhaltsrückgriff erfolgt, wenn
deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Die
Leistungen entsprechen im Wesentlichen der Hilfe
zum Lebensunterhalt.
Die Grundsicherung (Grundsicherungsbedarf) umfasst
im Einzelnen
den maßgeblichen Sozialhilferegelsatz,
die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen
für Unterkunft und Heizung,
Mehrbedarfe bei Besitz eines Schwerbehinderten-
ausweises mit dem Merkzeichen G sowie bei Krank-
heit, wenn eine kostenaufwendige Ernährung er-
forderlich ist,
einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erst-
ausstattung einer Wohnung),
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis:
Grundsicherung wird auch bei stationärer
Unterbringung (z.B. in einer Pflegeeinrichtung) ge-
währt.