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Finanzielle Hilfen im Alter
Finanzielle Hilfen im Alter
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Hilfe zur Pflege
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe
bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Kör-
perpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung)
in erheblichem oder höherem Ausmaß auf Dauer (für
mindestens sechs Monate) Hilfe benötigen, haben un-
ter Umständen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Ergänzung zur gesetzlichen
Pflegeversicherung (nach dem Elften Buch Sozialgesetz-
buch SGB XI), das heißt es können nur Kosten übernom-
men werden, die durch die gesetzliche Pflegeversiche-
rung nicht gedeckt sind. Die Höhe der Hilfe zur Pflege
richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Anträge und weitere Auskünfte erhalten sie beim:
Sozial- und Ordnungsamt Stadt Rheinstetten
Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten
Wohngeldbehörde: 07242 9514-332
Sozialverwaltung: 07242 9514-333
IAV/Sozialberatung: 07242 9514-334
Landratsamt Karlsruhe
Dienstgebäude:
Wolfartsweierer Str. 5, 76131 Karlsruhe
Sachgebiet: Hilfe zum Lebensunterhalt,
Grundsicherung
Kriegsstr. 78, 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 936-50, Fax: 0721 936-5131
Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung ange-
messenen und familiengerechten Wohnens. Wohn-
geld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss
zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohn-
raum. Es soll einkommensschwache Bürger dabei un-
terstützen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld
können Sie als Mieter oder Eigentümer selbst genutz-
ten Wohnraumes in Form eines Mietzuschusses oder
Lastenzuschusses erhalten.