Seniorenwegweiser der Stadt Rosenheim

35 IV. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Überblick von Leistungen bei Pflegegrad 3: Leistungsart Leistung und Häufigkeit Pflegegeld 545 EUR/Monat Pflegesachleistung 1.298 EUR/Monat Tages- und Nachtpflege 1.298 EUR/Monat Kurzzeitpflege 1.612 EUR/Jahr Verhinderungspflege 1.612 EUR/Jahr Vollstationäre Pflege 1.262 EUR/Monat Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 EUR/Monat Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR/Monat Hausnotruf 23 EUR/Monat Wohnraumanpassung 4.000 EUR/ Gesamtmaßnahme Wohngruppenzuschuss 214 EUR/Monat Überblick von Leistungen bei Pflegegrad 4: Leistungsart Leistung und Häufigkeit Pflegegeld 728 EUR/Monat Pflegesachleistung 1.612 EUR/Monat Tages- und Nachtpflege 1.612 EUR/Monat Kurzzeitpflege 1.612 EUR/Jahr Verhinderungspflege 1.612 EUR/Jahr Vollstationäre Pflege 1.775 EUR/Monat Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 EUR/Monat Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR/Monat Hausnotruf 23 EUR/Monat Wohnraumanpassung 4.000 EUR/Gesamtmaßnahme Wohngruppenzuschuss 214 EUR/Monat Überblick von Leistungen bei Pflegegrad 5: Leistungsart Leistung und Häufigkeit Pflegegeld 901 EUR/Monat Pflegesachleistung 1.995 EUR/Monat Tages- und Nachtpflege 1.995 EUR/Monat Kurzzeitpflege 1.612 EUR/Jahr Verhinderungspflege 1.612 EUR/Jahr Vollstationäre Pflege 2.005 EUR/Monat Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 EUR/Monat Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 EUR/Monat Hausnotruf 23 EUR/Monat Wohnraumanpassung 4.000 EUR/Gesamtmaßnahme Wohngruppenzuschuss 214 EUR/Monat Der Bundestag verabschiedete im Juli 2021 unter anderem folgende Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung: Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung ab 01.01.2022 bei der vollstationären Pflege im Pflege- heim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag. Dieser steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungs­ beträge ab 01.01.2022 um 5 Prozent erhöht, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen. Beim Pflegegeld und den Leistungen der Verhinderungspflege werden keine Änderungen der bisherigen Leistungs­ beträge erfolgen. Es werden gesetzlich starke Anreize für den Ausbau der Kurzzeitpflege gesetzt. Um die Pflegebedürftigen nicht zu belasten, wird der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege ab 01.01.2022 zudem um 10 Prozent angehoben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Rosenheim Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim Tel.: 49 (0) 80 31 / 365-1461 Bundesministerium für Gesundheit www.bundesgesundheitsmininsterium.de/themen/ pflege/leistungen-der-pflegeversicherung 10. Wohnberatung Vorwiegend imAlterwerdenanWohnungundWohnumfeld besondere Anforderungen gestellt. DurchVerbesserungen des individuellen Wohnumfeldes kann oft ein Wohnungs- wechsel oder Umzug in eine stationäre Einrichtung vermiedenwerden. Maßnahmen derWohnungsanpassung sollen dazu beitragen, älteren Menschen die Selbststän- digkeit in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören technische Hilfen, wie z. B. Treppenlifter, Abbau von Türschwellen, Türverbreiterungen, Anpassung des Bades, Rampen zur Überwindung von Stufen am Hausein- gang usw. Zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung werden auch Zuschüsse durch den Freistaat Bayern gewährt. Pflegebedürftige können von ihrer Pflegekasse ebenfalls einen Zuschuss bis zu einem Betrag von 4.000 EUR pro

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