Seniorenwegweiser der Stadt Rosenheim

36 IV. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit pflegebedingter Umbaumaßnahme in der Wohnung er- halten. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen hilft auch das Sozialamt. Eine wirksame Wohnungsanpassung erfordert jedoch eine qualifizierte Beratung. Beratung und Hilfe finden Sie bei folgenden Stellen: Stadt Rosenheim Bauverwaltungsamt Finanzielle Förderung vonWohnraumanpassung Königstraße 24, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-16 15 Fax: +49 (0) 80 31 / 365-20 30 E-Mail: info@nh-rosenheim.de www.rosenheim.de Ansprechpartner: Herr Klasna Öffnungszeiten: Montag, 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag, 14:00 – 17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Stadt Rosenheim Beauftragte für Menschen mit Behinderung Christine Mayer Reichenbachstaße 8, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-10 80 E-Mail: behindertenbeauftragte@rosenheim.de www.rosenheim.de Sprechzeiten: Dienstag, 14:00 – 17:00 Uhr DiakonischesWerk Rosenheim KASA Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit Hilfen für Senioren Klepperstraße 18, 83026 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 2 35 11 43 Telefonische Terminvereinbarung! E-Mail: kasa@dwro.de www.diakonie-rosenheim.de Angebote: › › Beratung von Patienten mit Demenz und deren Angehörigen › › Vermittlung von Angeboten zum Thema Demenz › › Hausbesuche und Beratung vor Ort › › Individuelle Wohnberatung undWohnraum­ anpassungsberatung für Menschen mit Demenz Die Angebote sind kostenfrei! GRWS –Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt RosenheimmbH Weinstraße10, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-21 80 E-Mail: info@grws-rosenheim.de www.grws-rosenheim.de › › Alternative Wohnkonzepte › › Beratung zur Wohnraumanpassung › › Beratung für Mieter der GRWS in sozialen Fragen Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayerische Architektenkammer Beratungstelefon: +49 (0) 89 / 13 98 80-80 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de Die Beratungsstelle der Bayer. Architektenkammer bietet die Beratung zur Barrierefreiheit 1 x monatlich in der Volks- hochschule Rosenheim an. Mehr unter: Beratungsstelle Barrierefreiheit – Bayerische Architektenkammer (byak.de) 11. Fachstelle für Pflege- und Behinderten- einrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Aufgabe der FQA ist es darauf hinzuwirken, dass die Wür- de, die Interessen und Bedürfnisse von alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Dies erfolgt zum einen durch regelmäßige Prüfungen der Einrichtungen. Sie finden grundsätzlich unangemeldet, mit und ohne Anlass statt. Geprüft wird von einem Team, das aus Mitarbeitern aus Medizin, Pflege, Sozialpädagogik und Verwaltung bestehen soll. Sie haben die Aufgabe die Ein- haltung der rechtlichen Vorgaben durch die Einrichtung zu kontrollieren. So sollen Selbständigkeit, Selbstbestim- mung und Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten und gefördert werden. Eine wesentliche Aufgabe der FQA ist daneben die Bera- tung aller Beteiligten. Bewohner, Interessierte und deren Angehörige oder rechtliche Vertreter können sich mit Fragen und Anliegen an sie wenden. Zudem steht die FQA den Einrichtungen und dessen Personal beratend zur Ver- fügung. Die FQA ist Teil des Sozialamts – besondere soziale Angelegenheiten. Stadt Rosenheim Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-15 09 Frau Obermaier

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