Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  52 / 63 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 52 / 63 Next Page
Page Background

8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

50

■■

Diakonische Hilfe Gyhum/ Elsdorf

Lange Straße 41

27404 Elsdorf

04286 771

■■

Diakonische Hilfe Selsingen

Hauptstraße 14

27446 Selsingen

04284 926405

■■

Diakonische Hilfe Sittensen

Birkenweg 1

27419 Sittensen

04282 5089950

■■

Diakonische Hilfe in Zeven & Heeslingen

27404 Zeven

04281 2239

■■

Diakonische Hilfe Gnarrenburg

27442 Gnarrenburg

04763 1742

■■

Naspadia e.V.

Gustav-Adolf-Straße 16

27404 Zeven

04281 959731

■■

Lebenshilfe Rotenburg-Verden

Bereich offene Hilfen

Am Neuen Markt 8 – 10

27356 Rotenburg (Wümme)

04261 4143896

Außerdem besitzen die meisten ambulanten

Pflegedienste die Anerkennung zur Abrech-

nung dieser besonderen Angebote der all­

gemeinen Anleitung und Betreuung. Infor-

mationen hierzu können durch die Pflege­

dienste eingeholt werden. Eine Übersicht

der ambulanten Pflegedienste im Land-

kreis Rotenburg (Wümme) befindet sich auf

Seite 51.

Broschürendienst

Eine Vielzahl kostenloser Broschüren zu ver-

schiedenen pflegerelevanten Themen, wie

z. B. Häusliche Pflege, Pflegeversicherung,

Betreuung von Menschen mit Demenz sind

mittlerweile erhältlich.

Bezugsquellen für Broschüren sind u. a.:

■■

Bundesministerium für Gesundheit

www.bmg.bund.de

■■

Deutsche Alzheimer Gesellschaft

www.deutsche-alzheimer.de

■■

Deutsches Grünes Kreuz e.V.

www.altern-in-wuerde.de

Ambulante Pflegedienste /

Sozialstationen

Bei der Pflege zu Hause können Pflegebe­

dürftige und ihre Angehörigen durch einen

Pflegedienst unterstützt werden. In einem

Beratungsgespräch kann dazu erörtert wer-

den, welche Unterstützung nötig ist, welche

Kosten entstehen und wie diese finanziert

werden können. Die Pflegedienste geben

Auskunft über die angemessene Pflege und

helfen häufig auch beim Beantragen von

finanziellen Leistungen der Kranken- oder

Pflegekasse.

Die Kosten einer durch den Arzt verordneten

Häuslichen Krankenpflege werden von der

Krankenversicherung übernommen.

Bei vorliegender Pflegestufe werden die Kos-

ten für Pflegeleistungen und die notwendige

hauswirtschaftliche Versorgung komplett

oder teilweise von der Pflegeversicherung

übernommen.

Bei benötigter Unterstützung durch einen

Pflegedienst, muss „Pflegesachleistung” bei

der Pflegekasse beantragt werden.

Informationen hierzu werden durch die

zu­

ständigen Kranken- und Pflegekassen, bzw.

die Pflegeberatungstellen

(siehe Seite 42)

vermittelt.