Informationen für den Trauerfall der Stadt Rottweil

DIE BESTATTUNG | 15 REIHENGRAB Ein Reihengrab ist eine Grabstätte für Erdbestattungen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todes- fall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird drei Monate vorher öffentlich und/oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekannt gegeben. WAHLGRAB Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Bei- setzung von Aschen, denen Nutzungsrecht verliehen wird. Nut- zungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag und bei mehreren Grabstellen nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Wahlgräber können je nach Angebot auf dem jeweiligen Friedhof ein- und mehrteilige Einfach- oder Doppeltiefgräber sein.

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