Informationen für den Trauerfall der Stadt Rottweil

16 | DIE BESTATTUNG URNENGEMEINSCHAFTSGRAB Der Bestattungsplatz für die Urne wird für die Dauer der Ruhe- zeit (15 Jahre) zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Das Urnengemeinschaftsgrab wird durch die Friedhofs- verwaltung angepflanzt, gepflegt und abgeräumt. Pflanzungen und Grabschmuck sind nicht gestattet. Der Grabstein ist mit den Namen der Verstorbenen beschriftet. SARGGEMEINSCHAFTSGRAB Das Sarggemeinschaftsgrab wird unter einem Rasenfeld angelegt. Eine Verlängerung der Ruhezeit (25 Jahre) ist nicht möglich. Pflan- zungen und Grabschmuck sind nicht gestattet. Blumen dürfen am Grabstein abgelegt werden. Der Grabstein ist mit den Namen der Verstorbenen beschriftet. RASENGRAB Ein Rasengrab ist ein Wahlgrab in Sonderlage und wird auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen, die Verlän- gerung des Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag möglich. Die Pflege des Rasengrabes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Pflanzen und Grabschmuck auf dem Grab sind nicht gestattet. BAUMGRAB Ein Baumgrab ist ein Wahlgrab in Sonderlage und wird auf Antrag auf die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen, die Ver- längerung des Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag möglich. Die Pflege des Baumgrabes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Pflanzen und Grabschmuck auf dem Grab sind nicht gestattet. Bei den Baumgräbern dürfen Blumen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden. Auf dem Grabstein befinden sich die Namen der Verstorbenen. © Joachim Pfeiffer

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