Informationen für den Trauerfall der Stadt Rottweil

6 | WAS IST ZU TUN? Das Standesamt trägt automatisch die Konfessionszugehörig- keit in die Sterbeurkunde ein. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauf- tragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. ANZEIGE BEIM STANDESAMT Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Standesamt Rottweil im Alten Rathaus, Hauptstraße 21–23 Telefon: 0741 494-208 E-Mail: standesamt@rottweil.de Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08:30 Uhr – 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzu- zeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbeschei- nigung vorzulegen. v Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden v Erbschein beantragen beim Nachlassgericht (Telefon: 0741 243-2621 oder -2617) und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen v Wohnung kündigen, Übergabe regeln v Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren v Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen v Gewerbe abmelden v Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden v Post umbestellen (Nachsendeantrag) v Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern v Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen v Mitgliedschaften und Abonnements kündigen v Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten v Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen v Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären © Joachim Pfeiffer

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