Seniorenwegweiser der Stadt Rottweil

Den letzten Weg in Würde gehen die mit dem Verstorbenen zusammengelebt und diesen gepflegt haben, fallen aus der sogenannten Erbenhaftung heraus. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der geerbte Betrag 15.500 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Rahmenbedingungen „ „Bestattungsvorsorgevertrag Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag wird ein privatrechtlicher Werkvertrag zwischen dem Bestattungsunternehmen und der betreuten Person geschlossen, in dem die finanzielle Frage sowie die grundlegende Gestaltung der eigenen Bestattung geklärt sind. Weil es sich gerade um den Wunsch der Bestattung handelt, hat der Vertrag auch über den Tod des Auftraggebers hinaus Bestand. Zudem kann auch kein Angehöriger den Vertrag anfechten. Der Bestattungsvorsorgevertrag ist nicht an eine Sterbegeldversicherung gekoppelt. „ „Testament Das Testament bekundet den letzten Willen eines Menschen. Es enthält die Verteilung des Nachlasses an Angehörige oder andere Begünstigte. Damit auch wirklich dem Willen entsprochen wird, ist es ratsam, das Testament notariell beurkunden zu lassen. Dies bedeutet auch, dass der Notar dann das Testament eröffnen und die Verteilung des Nachlasses betreuen wird. „ „Sozialhilfe und Nachlass Wenn der Verstorbene Sozialhilfeleistungen bezogen und dennoch einen Nachlass vermacht hat, hat der Sozialleistungsträger das Recht, eventuell zu viel gezahlte Sozialhilfeleistungen von den Erben zurückzuverlangen. Das Schonvermögen gilt nur für den jeweiligen Leistungsempfänger, nicht jedoch für den Erben selbst, es sei denn dieser ist der Leistungsempfänger. Angehörige, 23 © Racamani - stock.adobe.com © Butch – Fotolia

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