Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

II. Sozialleistungen 1. Krankenversicherung Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen krankenversichert sein. Rund 90 Prozent sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert; etwa 10 Prozent sind privat krankenversichert. Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner, KVdR, gesetzlich krankenversichert. Anders als in der privaten Kranken- versicherung richten sich die Beiträge in der gesetz- lichen Krankenversicherung nach dem Einkommen. Unabhängig von der Höhe der Beiträge erhalten alle gesetzlich Versicherten die gleichen medizinisch not- wendigen Leistungen. Die weiteren Hinweise in diesem Kapitel beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung (Sozialgesetz- buch V). a) gesetzliche Leistungen: Neben der ärztlichen, zahnärztlichen und psycho- therapeutischen Behandlung – ambulant oder im Krankenhaus – können beispielhaft folgende Leistun- gen verordnet werden: • Arzneimittel werden grundsätzlich von der Kranken- kasse übernommen, wenn der Arzt die Mittel auf Kassenrezept verschrieben hat. Es gelten aber ver- schiedene Ausnahmen und Festbeträge. © Ingo Bartussek / Fotolia II. Sozialleistungen 35

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