Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

Urnenbestattung Bei der Urnenbestattung wird die / der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden nach der Einäscherung in einer Urne beigesetzt. Die / der Verstorbene sollte schon zu Lebzeiten (schriftlich) festlegen, dass diese Form der Bestattung gewünscht wird. Ansonsten kann dies auch durch die Angehörigen veranlasst werden. Wie bei der Körperbestattung sind auch bei der Urnenbestattung verschiedene Grabarten möglich. Seebestattung Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die Urne an einer auf einer Seekarte gekennzeichne- ten Stelle dem Meer übergeben. Die Urne löst sich im Wasser auf und gibt die Asche dem Wasser frei. Baumgräber Das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshaupt- stadt Saarbrücken bietet auf verschiedenen Friedhöfen sogenannte Baumgräber zur Urnenbeisetzung an. Es handelt sich um Grabstätten, die sich in räumlicher Nähe eines Baumes befinden und sich genau lokalisie- ren lassen. An den Bäumen werden Namensschilder der Verstorbenen angebracht. Auskünfte und Informationen über weitere Grabarten (z. B. Urnenwände, Urnengemeinschaftsbaumgräber, Themenparks), Grablagen, Grabgrößen, Laufzeiten und Gebühren erhalten Sie beim Amt für Stadtgrün und Friedhöfe. Landeshauptstadt Saarbrücken – Amt für Stadtgrün und Friedhöfe Dudweiler Straße 26-30, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 905-1383, Fax: 0681 905-1760 Dienststelle Bahnhofstraße 32, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 905-1383, Fax: 0681 905-4278 E-Mail: stadtgruen_und_friedhoefe@saarbruecken.de Internet: www.saarbruecker-friedhoefe.de Friedwaldbestattung Der Friedwald ist eine neue Form der Bestattung. Die Urne Verstorbener wird im Wald direkt zu den Wurzeln eines Baumes gegeben. Ein Friedwald ist Teil eines na- türlichen Waldes. Der Baum ist Grab und Grabmal, die Grabpflege übernimmt die Natur. Der Friedwald wird durch die FriedWaldGmbH betrieben. Telefon: 06155 848-100 E-Mail: info@friedwald.de Internet: www.friedwald.de © Ma-Ke / ThinkstockPhotos VI. Not- und Sterbefall 93

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