Älter werden in Saarbrücken Informationen für Seniorinnen und Senioren

• Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen der oder die Verstorbene an- gehört hat In der Regel hilft Ihnen das Bestattungsunternehmen bei den nötigen Formalitäten (z. B. Beantragung der Sterbeurkunde, Aufsetzen einer Todesanzeige, etc.). Sprechen Sie ab, welche Aufgaben das Unternehmen übernehmen soll und welche Aufgaben Sie selbst er­ ledigen möchten. Landeshauptstadt Saarbrücken Standesamt Saarbrücken, Rathaus St. Johann Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken Telefon: 0681 905-0, Fax: 0681 905-1894 E-Mail: standesamt@saarbruecken.de Internet: www.saarbruecken.de Landeshauptstadt Saarbrücken Bezirksverwaltung Dudweiler, Standesamt II Saarbrücken Rathaus Dudweiler Rathausstraße 5, 66125 Saarbrücken Telefon: 06897 797-223, Fax: 06897 797-225 E-Mail: standesamtdudweiler@saarbruecken.de Internet: www.saarbruecken.de 4. Nachlassgericht Das Nachlassgericht befindet sich beim Amtsgericht. Zuständig ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk der / die Verstorbene (Erblasser / -in) seinen / ihren letz- ten Wohnsitz hatte. Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts zählen u. a.: • Erteilung des Erbscheins nach Antragstellung • Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen • Bestellung eines Nachlasspflegers • Ernennung eines Testamentsvollstreckers • Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen, Testamentsanfechtungserklärungen etc. Bearbeitet werden die Angelegenheiten größtenteils von Rechtspfleger / -innen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Nachlassgericht. Amtsgericht Saarbrücken Nebenstelle Heidenkopferdell, Abteilung Nachlasssachen Bertha-von-Suttner-Straße 2, 66123 Saarbrücken Telefon: 0681 501-05, Fax: 0681 501-3700 E-Mail: poststellehkd@agsb.justiz.saarland.de Internet: www.ag-sb.saarland.de 5. Bestattung ImWesentlichen wird zwischen der Körper-, der Urnen- und der Seebestattung unterschieden. Welche davon in Frage kommt, hängt stark von der persönlichen Über- zeugung, allgemeinen Lebenseinstellung, der Religion und den finanziellen Möglichkeit ab. Körperbestattung Bei dieser Bestattungsart wird die / der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt. Unterschieden wird nach verschiedenen Grabarten, z. B. Reihengrab, Wahlgrab, Tiefgrab, oberirdische Grabkammer, unterirdische Grabkammer, Körpergemeinschaftsanlagen. Die Anzahl der Stellen ist von der jeweiligen Grabart abhängig. VI. Not- und Sterbefall 92

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