Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Mansfeld-Südharz

ALLGEMEINE EINFÜHRUNG In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden, Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassen- den Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beeinträchtigungen als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne be- sondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des All- tags oftmals schon daran scheitern, dass der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltags­ gegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbst­ tätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alter- nativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ © goodluz / stock.adobe.com Allgemeine Einführung 4 Mansfelder Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Unsere Leistungen: • Verwaltung • Bewirt- schaftung • Instandhaltung • Modernisierung Lutherstraße 28 ❉ 06343 Mansfeld-Lutherstadt Telefon (03 47 82) 2 02 69 ❉ Fax (03 47 82) 2 12 00 Postanschrift: PF8 ❉ 06338 Mansfeld-Lutherstadt E-mail: mwv-mansfeld@t-online.de ❉ Internet: www.mansfeld-wohnen.de

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