Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Mansfeld-Südharz

einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Be­ einträchtigung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestal- tete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderunggestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahingehend zu gestalten ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Ein­ schränkungen benötigt, sondern ist für die ganze Familie eine große Erleichterung. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbstständige Leben in Ihrem Zuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit rechtzeitigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bieten auch die Anbringung von gut erkennbaren Haltegriffen und Stützstangen oder die Installation von Be­ wegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt werden. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen für den alltäglichen Bedarf in den eigenen vier Wänden. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Miet- wohnung leben, sollten Sie anschließend Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnungsanpassung zustimmen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der bau­ lichen Maßnahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege­ versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Wohnraumberatung Viele Menschen wollen rechtzeitig Voraussetzungen schaffen, um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Durch bau- liche Umbaumaßnahmen sollte die Wohnung sicher und bequem eingerichtet sein und den altersbedingt veränderten Bedürfnissen gerecht werden. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraum- berater bekommen Sie Informationen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und finden gegebenen- falls Unterstützung bei den Antragsverfahren. Darüber hinauskönnen Sie technische Fragen klären, den Verlauf planen und Kontaktdaten von Architekten und Handwerken einholen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen mit einem kompe­ tenten Wohnraumberater zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung beziehungsweise der Umzug durch die Beratungsstelle begleitet sowie die Finanzierung abgeklärt. Allgemeine Einführung 5 Öffnungszeiten: Dienstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr Vermietung/Verwaltung von Wohnungen und Räumlichkeiten Markt 10 · 06542 Allstedt Tel.: 034652/10807 und 10808 · Fax : 034652/10838 E-Mail: wgs.allstedt@t-online.de rkt 10 · 06542 Allstedt Telefon: 034652/10808 · Fax: 034652/10838 info@wohnungsgesellschaft-allstedt.de www.w ohnungsgesellschaft-allstedt.de

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