Energie und Bauen in Sankt Augustin

21 Energieausweis Energiespartipps Der Energiebedarfsausweis Bei der Erstellung eines Energiebedarfsausweises wird eine rechnerische Gegenüberstellung der nach der Energie­ einsparverordnung (EnEV) zulässigen Energiekennwerte mit den tatsächlich vorhandenen Werten (Bestand) bzw. den geplanten Werten (Neubau) vorgenommen. Im Gebäude- oder Wohnungsbestand wird das entsprechende Objekt gedanklich also so behandelt, als ob es neu errichtet würde. Energie­ bedarfsausweise für den Gebäudebestand enthalten nicht zuletzt Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes bzw. der Wohnung oder Nutzungseinheit. Der Energieverbrauchsausweis Diese Art des Energieausweises betrachtet den Energiever- brauch einer Wohnung oder eines Gebäudes im Zeitraum von mindestens drei Jahren. Praktischerweise wird meistens aus den Jahresheizkostenabrechnungen des Energielieferanten ein Durchschnitt gebildet, um den jährlichen Energieverbrauch des betrachteten Objektes zu ermitteln. Da der Energieverbrauch zum Beheizen einer Wohnung jedoch entscheidend vom je- weiligen Nutzerverhalten abhängt, sind die auf der Grundlage von Verbrauchszahlen errechneten Energieverbrauchskenn- werte trotz einer rechnerischen Witterungsbereinigung mit großer Vorsicht zu behandeln. Die abgerechneten Verbrauchs- werte für die Bereitstellung von Heizungsenergie enthalten keine Aussagen darüber, wie viele Stunden sich der Nutzer im Abrechnungszeitraum in der Wohnung aufgehalten hat, ob er niedrige oder besonders hohe Raumtemperaturen bevorzugt oder ob er anstatt mittels Stoßlüftung oder über ständig ge- kippte Fenster für einen Luftaustausch sorgt. Niedrigenergiehaus Nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben Niedrigenergiehäuser einen maximalen jährlichen Heiz- wärmebedarf von 70 kWh /m 2. . Energie sparen – Geld sparen! Es gibt wichtige Gründe, den Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden zu begrenzen: Ihre Haushaltskasse freut sich über geringere Ausgaben, und gleichzeitig schützen Sie damit das Klima und die Umwelt. Wie aber lässt sich dieses Ziel umsetzen? Zunächst einmal sollten „Stromfresser“ aufgespürt und nach Möglichkeit durch Strom sparende Geräte ausgetauscht werden. Aber auch ein geändertes Verhalten in der eigenen Wohnung kann helfen, den Energieverbrauch zu senken und damit Geld einzusparen bzw. die zu erwartenden Preissteigerungen für den häuslichen Energieverbrauch wenigstens abzumildern. Einen Einblick über die Verteilung des Stromverbrauchs der Privathaushalte im Tagesablauf zeigt das Diagramm. Möchten Sie Solarenergie nutzen, Ihr Haus dämmen oder auf die Nutzung regenerativer Energien bei der Erzeugung von warmem Wasser umsteigen? Im städtischen Büro für Umwelt- und Naturschutz (BNU) erhalten Sie Broschüren und Flyer aus der umfangreichen Infothek. Außerdem können Sie Energiemessgeräte des BNU ausleihen, um die „Stromfresser“ im eigenen Haushalt aufzuspüren. Ihre Ansprechpartnerin: Birgit Dannefelser Büro für Natur und Umweltschutz Markt 1, 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241 243-426 E-Mail: birgit.dannefelser@sankt-augustin.de Jeden zweiten Montag im Monat findet zudem die Sprech- stunde der Bürger-Energieberatung in Sankt Augustin statt. Hier erhalten Sie umfassende Beratung zu den Themen Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen, energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen. Entsprechende Fragen dazu, aber auch zu allen anderen Themen rund um energetische Gebäude­ sanierung, werden dann beantwortet. Das Angebot ist kostenlos und findet immer in der Zeit von 14 – 17.30 Uhr im Technischen Rathaus, Raum 1.11, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin (ehemalige Hauptpost) statt. Zwecks besserer Planung wird bei Vanessa Momper unter der Rufnummer 02241 243-627 bzw. E-Mail: vanessa.momper@sankt-augustin.de um Anmeldung gebeten. Auf folgender Internetseite erhalten Sie Tipps zum Energiesparen: Verbraucherzentral e: www.vz-nrw.de Lastgänge der privaten Haushalte über drei Tage im Januar 2020 in Deutschland (Energieszenario)

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